

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der KFZ-Technik mit der §57a-Schulung am WIFI Kärnten. Alle drei Jahre muss diese Schulung aufgefrischt werden, um weiter Pickerl-Überprüfungen durchführen zu dürfen.
§ 57A Schulung am WIFI Kärnten
Die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist laut § 57a Kraftfahrgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Fällt diese positiv aus, bekommt das Fahrzeug ein sogenanntes „Pickerl“. Ziel hierbei ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit von KFZ für den Straßenverkehr sicherzustellen.
Die Pickerl-Überprüfung darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Techniker sind fachlich am neuesten Stand der KFZ-Technik und verfügen über rechtliche Grundkenntnisse zur Durchführung der Begutachtungen.
Sie erwerben ihre Berechtigung zur Überprüfung erstmalig durch den erfolgreichen Besuch einer „§ 57a Grundschulung“ und den entsprechenden Zusatz-Weiterbildungen für LKW oder Schwerfahrzeuge über 3,5t. Diese Weiterbildung muss von jedem Techniker, der Überprüfungen durchführen möchte, alle drei Jahre aufgefrischt werden.