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§ 57A Schulung am WIFI Kärnten

Beschreibung

Die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist laut § 57a Kraftfahrgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Fällt diese positiv aus, bekommt das Fahrzeug ein sogenanntes „Pickerl“. Ziel hierbei ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit von KFZ für den Straßenverkehr sicherzustellen.

Die Pickerl-Überprüfung darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Techniker:innen sind fachlich am neuesten Stand der KFZ-Technik und verfügen über rechtliche Grundkenntnisse zur Durchführung der Begutachtungen.

Sie erwerben ihre Berechtigung zur Überprüfung erstmalig durch den erfolgreichen Besuch einer „§ 57a Grundschulung“. Für LKW und/oder Schwerfahrzeuge über 3,5 t ist außerdem eine entsprechende Erweiterungsschulung zu absolvieren.

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