

2x Mo/Di 8.00-16.30 Uhr
Ing. Günter Preßinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt
Mo-Do 08.00-16.30 Uhr
Ing. Michael Dörflinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt
Mo-Do 08.00-16.30 Uhr
Ing. Michael Dörflinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt
Mo-Do 8.00-16.30 Uhr
Ing. Günter Preßinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt
Mo-Do 8.00-16.30 Uhr
Ing. Michael Dörflinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt
2x Mo/Di 8.00-16.30 Uhr
Ing. Günter Preßinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt
Mo-Do 08.00-16.30 Uhr
Ing. Michael Dörflinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt
§ 57a-Ausbildungen am WIFI Kärnten - Das pickt
Seit 25.04.2001 ist die neue PBStV (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung) in Kraft! Diese Verordnung enthält die gesetzlichen Bestimmungen für die formellen Voraussetzungen und die konkrete Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung ("Pickerlüberprüfung").
Inhalte:
- Theoretische und praktische Grundausbildung lt. §3 (3) Z1 und Z2 PBStV
- Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung
- Elektronische Begutachtungsverwaltung `EBV`
- Aufbau und Systematik des Mängelkataloges
- Einteilung der Mängelgruppen
- Technische Besonderheiten
- Fahrzeugüberprüfung
- Praktische Unterweisung an den Prüfungseinrichtungen
Achtung:
Wenn Sie Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h überprüfen wollen, benötigen Sie zusätzlich folgende Ausbildungen:
- Erweiterungsschulung für LKW und
- Grundschulung-Spezialkurs Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen
Um als Prüforgan tätig werden zu können muss ein Schulungsnachweis vorliegen. Die vorliegende Ausbildung muss, vor dem Antrag auf eine Ermächtigung als geeignete Person zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung, absolviert sein, da die Schulung eine Ermächtigungsvoraussetzung darstellt.
Abschluss:
Sie erhalten den § 57a (KFG)-Bildungspass
Gesellen und/oder Meister Kfz-Mechaniker, Kfz-Techniker, Landmaschinentechniker mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis in einem §57a-Betrieb. Nachweis ist zum Kurs zwingend mitzubringen.
- Lehrabschlussprüfung Kfz-Techniker oder Kfz-Mechaniker + 2 Jahre fachliche Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen oder
- Lehrabschlussprüfung Landmaschinentechniker/mechaniker + 2 Jahre fachliche Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen oder
- Meisterprüfung Kfz-Techniker/Mechaniker oder
- HTL Kraftfahrzeugbau/Landtechnik + 2 Jahre fachliche Tätigkeit im Bereich Fahrzeugtechnik
Hinweis:
100 % Anwesenheitspflicht
Mitzubringen:
- Nachweis über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis in einem ermächtigten § 57a-Betrieb (Praxisbestätigung oder ein Arbeitszeugnis)
- Aktueller Mängelkatalog (falls vorhanden, um diesen mit eigenen Notizen versehen zu können)

zu unterschiedlichen Kfz-Weiterbildungskursen am WIFI Kärnten:
“Die Vortragenden überzeugten durch ihr äußerst interessiertes und motivierendes Auftreten. Sie verfügten darüber hinaus über sehr hohes Fachwissen. Die Kursräumlichkeiten sowie die technische Ausrüstung eigneten sich hervorragend. Die Kurse entsprachen alle mit einer 100%- igen Erfüllungsquote unseren Praxis-Anforderungen.
Wir hoffen, mit diesen Statements zeigen zu können, wie zufrieden und erfolgreich die Weiterbildungen für unser Team und den ÖAMTC Kärnten waren.„
Sabrina Hubounig, Bakk.MSc, Leitung Personalmanagement



Informationen zum Trainer
