§ 57a KFG 1967 Grundschulung  gem. § 3 Abs. 3 PBStV 1998  § 57a KFG 1967 Grundschulung  gem. § 3 Abs. 3 PBStV 1998
§ 57a KFG 1967 Grundschulung gem. § 3 Abs. 3 PBStV 1998

Sie wollen künftig überprüfen, ob Fahrzeuge bzw. Anhänger den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprechen? Dann sind Sie in dieser § 57a KFZ 1967 Grundschulung genau richtig!

8 Kurstermine
17.07.2023 - 20.07.2023 Tageskurs
Präsenzkurs
WIFI - Klagenfurt Technikzentrum
Durchführungsgarantie
Warteliste
770,00 EUR
Ansicht erweitern

Mo-Do 08.00-16.30 Uhr
Ing. Michael Dörflinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401072

Mo-Do 08.00-16.30 Uhr
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401013

2x Mo/Di 8.00-16.30 Uhr
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401023

2x Mo/Di 8.00-16.30 Uhr
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401033

Mo-Do 08.00-16.30 Uhr
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401043
05.09.2022 - 08.09.2022 Tageskurs
Präsenzkurs
WIFI - Klagenfurt Technikzentrum
770,00 EUR

Mo-Do 8.00-16.30 Uhr
Ing. Günter Preßinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401012

Mo-Do 8.00-16.30 Uhr
Ing. Michael Dörflinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401022

2x Mo/Di 8.00-16.30 Uhr
Ing. Günter Preßinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401032

Mo-Do 08.00-16.30 Uhr
Ing. Michael Dörflinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401042

2x Mo/Di 8.00-16.30 Uhr
Ing. Günter Preßinger
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan

Lastenstraße 15
9020 Klagenfurt

Kursnummer: 49401052

§ 57a-Ausbildungen am WIFI Kärnten - Das pickt

Seit 25.04.2001 ist die neue PBStV (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung) in Kraft! Diese Verordnung enthält die gesetzlichen Bestimmungen für die formellen Voraussetzungen und die konkrete Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung ("Pickerlüberprüfung").


Inhalte:
 

  • Theoretische und praktische Grundausbildung lt. §3 (3) Z1 und Z2 PBStV
  • Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung
  • Elektronische Begutachtungsverwaltung `EBV`
  • Aufbau und Systematik des Mängelkataloges
  • Einteilung der Mängelgruppen
  • Technische Besonderheiten
  • Fahrzeugüberprüfung
  • Praktische Unterweisung an den Prüfungseinrichtungen


Achtung:

Wenn Sie Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h überprüfen wollen, benötigen Sie zusätzlich folgende Ausbildungen:
 

Was sind die beliebtesten Ausreden bei der Pickerl-Überprüfung? Klicken Sie in unseren WIFI-Blog zu diesem Thema!

Wenn die "Gelben Engel" Hilfe brauchen!? Lesen Sie hier!
 

Um als Prüforgan tätig werden zu können muss ein Schulungsnachweis vorliegen. Die vorliegende Ausbildung muss, vor dem Antrag auf eine Ermächtigung als geeignete Person zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung, absolviert sein, da die Schulung eine Ermächtigungsvoraussetzung darstellt.


Abschluss:

Sie erhalten den § 57a (KFG)-Bildungspass

Gesellin oder Geselle und/oder Meister:in Kfz-Mechaniker:in, Kfz-Techniker:in, Landmaschinentechniker:in mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis in einem §57a-Betrieb. Nachweis ist zum Kurs zwingend mitzubringen.
 

  • Lehrabschlussprüfung Kfz-Techniker:in oder Kfz-Mechaniker:in + 2 Jahre fachliche Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen oder
  • Lehrabschlussprüfung Landmaschinentechniker:in/mechaniker:in + 2 Jahre fachliche Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen oder
  • Meisterprüfung Kfz-Techniker:in/Mechaniker:in oder
  • HTL Kraftfahrzeugbau/Landtechnik + 2 Jahre fachliche Tätigkeit im Bereich Fahrzeugtechnik

Hinweis:  

100 % Anwesenheitspflicht


Mitzubringen:
 
  • Lehrabschlussprüfungszeugnis (wie oben angeführt) und/oder
  • Meisterprüfungszeugnis und
  • Nachweis über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis in einem ermächtigten § 57a-Betrieb (Praxisbestätigung oder ein Arbeitszeugnis)
  • Aktueller Mängelkatalog (falls vorhanden, um diesen mit eigenen Notizen versehen zu können)
/images/Logo ÖAMTC 480x480.jpg
ÖAMTC Kärnten
zu unterschiedlichen Kfz-Weiterbildungskursen am WIFI Kärnten:

“Die Vortragenden überzeugten durch ihr äußerst interessiertes und motivierendes Auftreten. Sie verfügten darüber hinaus über sehr hohes Fachwissen. Die Kursräumlichkeiten sowie die technische Ausrüstung eigneten sich hervorragend. Die Kurse entsprachen alle mit einer 100%- igen Erfüllungsquote unseren Praxis-Anforderungen.
Wir  hoffen, mit diesen Statements zeigen zu können, wie zufrieden und erfolgreich die Weiterbildungen für unser Team und den ÖAMTC Kärnten waren.„

Sabrina Hubounig, Bakk.MSc, Leitung Personalmanagement

Den ganzen Blogbeitrag zum ÖAMTC Kärnten finden Sie hier!
 


Porsche Inter Auto und WIFI Kärnten: Eine PS-starke Partnerschaft - Lesen Sie hier!
/images/Doerflinger Michael 011_16-17_Fritzpress.jpg
Ing. Michael Dörflinger
Technisches Kraftfahrwesen, Land Kärnten
/images/Preßinger Guenther 022_16-17_Fritzpress.jpg
Ing. Günter Preßinger
Technisches Kraftfahrwesen, Land Kärnten
/images/Schmidt Harald 023_16-17_Fritzpress.jpg
Mst. Harald Schmidt
Informationen zum Trainer
/images/Ratz Reinhold 021_19-20_Fritzpress.jpg
Mst. Reinhard Ratz
Informationen zum Trainer

Vom Lehrlingsprüfer zum WIFI-Trainer: Lesen Sie hier eine Erfolgsgeschichte!