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Prüforgane für Heizungsanlagen

Bleiben Sie immer am Laufenden mit dem WIFI Kärnten. Durch eine regelmäßige Schulung behalten Sie Ihre Berechtigung als Prüfungsorgan für Heizungsanlagen.

Ausbildung zum Prüforgan für Heizungsanlagen am WIFI Kärnten

Beschreibung

Nach den Bestimmungen des neuen Kärntner Heizungsanlagengesetzes (§ 25 Abs. 3 HeizG) haben Prüforgane für Heizungsanlagen alle 5 Jahre eine achtstündige Schulung zu absolvieren. Diese können Sie am WIFI Kärnten absolvieren.

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