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Massage

Beginnen Sie Ihre Massage-Ausbildung am WIFI Kärnten! Praxisorientiere Lehrbeauftragte, aktuellste Kursinhalte sowie modernste Raumausstattung runden das Angebot ab. Aufgrund der Nähe zur Wirtschaftskammer sind WIFI Zeugnisse von der Wirtschaft besonders anerkannt und sehr gefragt.

Massage-Ausbildung am WIFI Kärnten

Beschreibung

Sie möchten gerne mit Menschen arbeiten und ihnen ein gesundes und vitales Leben ermöglichen? Dann starten Sie als Gewerbliche:r, Medizinische:r Masseur:in, oder Heilmasseur:in durch. Mit einer Massage-Ausbildung legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere im Wellness- und Gesundheitsbereich.


Aufbau der Massage-Ausbildung

Die Massage-Ausbildung ist umfangreich und vielseitig. Jeder Massagekurs setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Der erste Schritt zum Beruf eines/einer Masseurs/Masseurin ist die Ausbildung zum/zur Gewerblichen Masseur:in oder die Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur:in. Hat man eine dieser Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen, darf man in einem Dienstverhältnis arbeiten. Strebt man eine selbstständige Tätigkeit an, kann anschließend noch die Heilmasseur-Ausbildung absolviert werden.

Folgende Berufsbilder sind gesetzlich geregelt:

Ausbildung zum/zur Gewerblichen Masseur:in (Massage Verordnung Nr. 68/2003)
Der/die gewerbliche Masseur:in massiert ausschließlich am Gesunden und wird nicht zu therapeutischen Zwecken tätig. Das Arbeitsgebiet umfasst die Steigerung des Wohlbefindens. Gewerbliche Masseure üben ihren Beruf meistens in Kombination mit anderen Berufen (z.B. Gesundheitstrainer:in, Kosmetiker:in) aus und stellen somit eine Schnittstelle zwischen Sport, Gesundheit und Schönheitspflege dar.

Ausbildung zum/zu Medizinischen Masseur:in (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002)
Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von
  • klassischen Massagen,
  • Packungsanwendungen,
  • Thermotherapie,
  • Ultraschalltherapie und
  • Spezialmassagen
zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes/einer Ärztin oder eines/einer Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes. Ein:e Medizinische:r Masseur:in darf ausschließlich an Kranken arbeiten.
Eine Möglichkeit zur verkürzten Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur:in besteht für Personen, die die Befähigung für das reglementierte Gewerbe der Massage gemäß der Verordnung über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure, BGBl. Nr. 618/1993, auf Grund einer erfolgreich abgelegten Prüfung nach dem 1. Oktober 1986 nachgewiesen haben. Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur:inim Gesamtumfang von 580 Stunden.

Ausbildung zum/zur Heilmasseur:in (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002)
Der Beruf des Heilmasseurs umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von
  • klassischen Massagen,
  • Packungsanwendungen,
  • Thermotherapie,
  • Ultraschalltherapie und
  • Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.
Ein:e Heilmasseur:in darf nur an Kranken arbeiten. Das Arbeiten an Gesunden ist dieser Berufsgruppe nur mit Gewerbeschein für Massage gestattet.
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