Gefahrgutbeauftragte:r Allgemeiner Teil Straße

Im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten bedarf es der Einhaltung vieler Vorschriften. Sie wollen diesbezüglich in einem Unternehmen als "Berater:in" zur Verfügung stehen? Dann sind Sie in diesem Lehrgang "Gefahrgutbeauftragte:r Allgemeiner Teil - Straße" richtig!

ZEIT 36 Lehreinheiten
Tageskurs
Stundenplan
DURCHFÜHRUNG Trainer:in
Kursnummer: 46470013
Durchführungsgarantie
1.050,00 EUR Kursnummer: 46470013
Auf der sicheren Seite mit dem WIFI Kärnten
Beschreibung

Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dazu geltenden EU-Richtlinien sind die Grundlage dieser Ausbildung.

Inhalte:
 

  • Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • GGBG und GGDV
  • Multimodale Transporte von gefährlichen Gütern
  • Frachtrecht und Arbeitnehmerschutzgesetz und deren Bestimmungen
  • Abfallwirtschaftsgesetz
  • Chemikaliengesetz und Gewerbeordnung
  • Prüfung

Mitzubringen:
 
  • aktuelles österreichisches ADR-Handbuch (um gegebenenfalls auch dort direkt Notizen machen zu können)
  • Lichtbildausweis

Prüfung:

Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten

Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte (Gültigkeit: 5 Jahre) wird diekt vom Bundesministerium in Wien ausgestellt und Ihnen von uns umgehend weitergeleitet.

TIPP: Merken Sie sich den Termin für die nächste Auffrischungsschulung in 5 Jahren schon jetzt vor!
Ziel

Gefahrgutbeauftragtenkurs gemäß GGBG, 145/98 §1(1)1 idgF, Vermittlung der derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter sowie Pflichten des Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

Zielgruppe

Unternehmer:innen, Mitglieder der Geschäftsleitung, die mit gefährlichen Gütern und mit derem Versand konfrontiert sind oder auch gefährliche Transporte durchführen. Weiters Teilnehmer:innen, die zukünftig als externe Gefahrgutbeauftragte arbeiten möchten.

Voraussetzungen

Laut Gesetzgeber gilt bei diesem Kurs 100 % Anwesenheitspflicht!
Mitzubringen ist ein aktuelles ADR-Handbuch, wenn vorhanden.

Hinweis: Sie erhalten nach der positiv abgelegten Prüfung vom Prüfer Ihren Schulungsnachweis und ein Formular "Mitteilung über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 1 GGBG", welches ausgefüllt und von der jeweiligen Firma abgestempelt dem Ministerium übermittelt werden muss!

Trainer
Dr. Peter Demschar, Kursleiter
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