
Im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten bedarf es der Einhaltung vieler Vorschriften. Sie wollen diesbezüglich in einem Unternehmen als "Berater:in" zur Verfügung stehen? Dann sind Sie in diesem Lehrgang "Gefahrgutbeauftragte:r Allgemeiner Teil - Straße" richtig!
Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dazu geltenden EU-Richtlinien sind die Grundlage dieser Ausbildung.
Inhalte:
- Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
- GGBG und GGDV
- Multimodale Transporte von gefährlichen Gütern
- Frachtrecht und Arbeitnehmerschutzgesetz und deren Bestimmungen
- Abfallwirtschaftsgesetz
- Chemikaliengesetz und Gewerbeordnung
- Prüfung
Mitzubringen:
- aktuelles österreichisches ADR-Handbuch (um gegebenenfalls auch dort direkt Notizen machen zu können)
- Lichtbildausweis
Prüfung:
Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte (Gültigkeit: 5 Jahre) wird diekt vom Bundesministerium in Wien ausgestellt und Ihnen von uns umgehend weitergeleitet.
TIPP: Merken Sie sich den Termin für die nächste Auffrischungsschulung in 5 Jahren schon jetzt vor!
Gefahrgutbeauftragtenkurs gemäß GGBG, 145/98 §1(1)1 idgF, Vermittlung der derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter sowie Pflichten des Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Unternehmer:innen, Mitglieder der Geschäftsleitung, die mit gefährlichen Gütern und mit derem Versand konfrontiert sind oder auch gefährliche Transporte durchführen. Weiters Teilnehmer:innen, die zukünftig als externe Gefahrgutbeauftragte arbeiten möchten.
Laut Gesetzgeber gilt bei diesem Kurs 100 % Anwesenheitspflicht!
Mitzubringen ist ein aktuelles ADR-Handbuch, wenn vorhanden.
Hinweis: Sie erhalten nach der positiv abgelegten Prüfung vom Prüfer Ihren Schulungsnachweis und ein Formular "Mitteilung über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 1 GGBG", welches ausgefüllt und von der jeweiligen Firma abgestempelt dem Ministerium übermittelt werden muss!
