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Die Ausbildung zur/zum Gefahrgutbeauftragte:n gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) ist essenziell, um als Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit gefährlichen Gütern zu erfüllen. Sie ermöglicht die sichere Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen, minimiert Unfallrisiken und schützt somit Mensch und Umwelt. Diese Qualifikation steigert Ihre berufliche Kompetenz und sorgt für die Einhaltung wichtiger Sicherheitsstandards im Unternehmen.
Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dazu geltenden EU-Richtlinien sind die Grundlage dieser Ausbildung.
Inhalte:
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
GGBG und GGBV
Multimodale Transporte von gefährlichen Gütern
Frachtrecht und Arbeitnehmerschutzgesetz und deren Bestimmungen
Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte (Gültigkeit: 5 Jahre) wird direkt vom Bundesministerium in Wien ausgestellt und Ihnen von uns umgehend weitergeleitet.
TIPP: Merken Sie sich den Termin für die nächste Auffrischungsschulung in 5 Jahren schon jetzt vor!
Buchen bis 30.04.2026 und nur € 1.195,-- bezahlen!
Hinweis: Der Frühbucherbonus findet auf der Anmeldebestätigung noch keine Berücksichtigung, sondern erst bei Durchführung der Veranstaltung bei der Rechnungslegung.
Ziel
Gefahrgutbeauftragtenkurs gemäß GGBG, 145/98 §1(1)1 idgF, Vermittlung der derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter sowie Pflichten des Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Zielgruppe
Unternehmer:innen, Mitglieder der Geschäftsleitung, die mit gefährlichen Gütern und mit deren Versand konfrontiert sind oder auch gefährliche Transporte durchführen. Weiters Teilnehmer:innen, die zukünftig als externe Gefahrgutbeauftragte arbeiten möchten.
Voraussetzungen
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Laut Gesetzgeber gilt bei diesem Kurs 100 % Anwesenheitspflicht!
Mitzubringen ist unbedingt ein aktuelles ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)!
Hinweis: Sie erhalten nach der positiv abgelegten Prüfung vom Prüfer Ihren Schulungsnachweis und ein Formular "Mitteilung über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 1 GGBG", welches ausgefüllt und von der jeweiligen Firma abgestempelt dem Ministerium übermittelt werden muss!
Hinweis: Sie werden zur Anmeldung direkt auf die zentrale WKO-Anmeldeseite umgeleitet und gelangen nach erfolgreicher Anmeldung automatisch wieder auf unsere Seite zurück.
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