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Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Gewerkschaft) und deren Arbeitgebern (Unternehmen) einer bestimmten Branche. Ein Kollektivvertrag wird im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft geschlossen und regelt die Ansprüche, die nicht gesetzlich geregelt sind.
Aber was steht im Kollektivvertrag? Im KV sind beispielsweise Mindestlohn, Sonderzahlungen, Arbeitszeitregelungen etc. für Angestellte geregelt. Kollektivverträge werden regelmäßig neu verhandelt.