
Medizinische Assistenzberufe sind im Vormarsch: Mit praktischen und theoretischen Modulen zur fachlich geschulten Ordinationsassistenz.
Die Ausbildung in der Ordinationsassistenz beträgt insgesamt 650 Stunden.
Die theoretische Ausbildung dauert 325 Stunden und besteht aus einem Basis- und einem Aufbaumodul.
Lehrinhalte MAB Basismodul (120 Stunden):
- Erste Hilfe und Verbandslehre
- Einführung in das Gesundheitswesen
- Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
- Einführung in die allgemeine Hygiene
- Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz
- Kommunikation und Teamarbeit
- Medizinische Terminologie und Dokumentation
- Medizinische Assistenzleistungen und standardisierte Diagnoseprogramme
- Administration und Organisation in der Ordination
- Arzneimittellehre und Rezeptierkunde
- Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
- Anatomie und (Patho-) Physiologie - Organsystem
- Anatomie und (Patho-) Physiologie - Bewegungsapparat
- Kommunikation und Praktikumsreflexion
Die praktische Ausbildung umfasst 325 Stunden und erfolgt in einer ärztlichen Ordinationsstätte, ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbstständigen Ambulatorium, einer Santitätsbehörde bzw. in einer nicht bettenführenden Organisationseinheit einer Krankenanstalt
Prüfung: Kommissionelle Abschlussprüfung
Voraussetzungen für den Prüfungsantritt: 80%ige Anwesenheit, positiv beurteilte Einzelprüfungen, positiv beurteiltes Praktikum
Abschluss: Ordinationsassistez
Mit dem Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz (MABG) wurden neue medizinische Assistenzberufe geregelt. Das Berufsbild 'Ordinationsassistenz' umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambulatorien, Sanitätsbehörden und nicht bettenführenden Organisationseinheiten einer Krankenanstalt nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht sowie die Durchführung der für den Betrieb erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten. Das Tätigkeitsfeld der Ordinationsassistenz wird zusätzlich durch die Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und standardisierten Blut-, Harn- Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Testing) sowie der Blutentnahme aus den Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik und der Blutentnahme aus der Vene bei Erwachsenen erweitert. Nach positiv abgeschlossener Ausbildung sind Sie berechtigt die Berufsbezeichnung 'Ordinationsassistent:in' zu führen.
Personen, die im Dienstverhältnis zu einer ärztlichen Ordinationsstätte, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbstständigen Ambulatorium, oder einer Sanitätsbehörde stehen.
Für alle, die die 9. Schulstufe absolviert haben und eine berufliche Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, HAK) nachweisen können.
Für AMS gemeldete Personen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Fachkräftestipendium gewährt.
- Verpflichtender Besuch der Informationsveranstaltung und persönliches Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
- Mindestalter 18 Jahre
- Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe und berufliche Erstausbildung (Lehrabschluss, HAK)
- Bei dualer Ausbildung: Vorliegen eines Dienstverhältnisses und Einverständniserklärung (Formular wird ausgehändigt)
- Kursbesuch auch für AMS gemeldete Personen möglich (Fachkräftestipendium!)
- Erforderliche Impfungen zur Ausübung eines Gesundheitsberufes nach den Vorgaben des Bundesministeriums
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Strafregisterauszug aktuell


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