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Bäderpersonal nach ÖNORM S1150
Badeaufsicht (Stufe 1)
Personen, welche für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sowie für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe-Leistung zuständig sind.
Dauer: 36 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
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Unterlagen:
Saunawart:in mit Kundenbetreuung (Stufe 2)
Personen, mit oder ohne direktem Kundenkontakt, die für die Betriebsführung einer Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 24 Lehreinheiten
Beitrag: €
Unterlagen:
Badewart:in für Kleinanlagen (Stufe 3)
Personen, welche für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Kleinanlage = Anlage mit Becken mit einer Wasseroberfläche von jeweils höchstens 200m²
Dauer: 21 Lehreinheiten
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Unterlagen:
Badewart:in für Großanlagen (Stufe 4)
Personen, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Großanlage = Anlage mit zumindest einem Becken mit einer Wasseroberfläche von über 200m²
Dauer: 56 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
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Unterlagen:
Badewart:in für Kleinbadeteiche (Stufe 5)
Personen, die für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 57 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
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Unterlagen:
Bädertechniker:in (Stufe 6)
Personen, welche für den Betrieb der Badewasser-Aufbereitungsanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen zuständig sind.
Der/die Bädertechniker:in steht nicht im direkten Kundenkontakt.
Dauer: 41 Lehreinheiten
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Unterlagen:
Bademeister:in (Stufe 7)
Personen, die für die Betriebsführung und Personalführung bei Badeanlagen mit Beckenbädern und eventuell angeschlossener Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 93 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
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Unterlagen:
Für Kombinationen von zwei Varianten melden Sie sich bitte unter tourismus@wifikaernten.at oder 05 9434 958.
Prüfung:
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfungen für die absolvierten Ausbildungen jeweils ca. 2 - 3 Wochen nach Kursende stattfinden werden.
Da eine persönliche Anwesenheit in der gebuchten Variante von zumindest 80% zwingend Voraussetzung ist, um antreten zu dürfen, kann die genaue Prüfungs-Einteilung erst nach dem letzten Kurstag erfolgen und an die Kandidat:innen ausgeschickt werden.
Die Einteilung erfolgt durch das WIFI Kärnten nach Vorgabe der Prüfungsordnung.
Helferschein
Bei bestimmten Kursvarianten des Bäderpersonals ist das Absolvieren eines Helferscheins/Schwimmabzeichens notwendig.
Dieses Abzeichen bestätigt grundlegende Fähigkeiten in Schwimmen, Rettungstechnik und Erster Hilfe.
Die folgenden praktischen und theoretischen Inhalte werden dabei geprüft:
Praktische Schwimm- und Rettungsleistungen
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15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten in Rückenlage ohne Armtätigkeit
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100 m Schwimmen in Überkleidung
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15 m Streckentauchen
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Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2–3 m Tiefe) mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstands innerhalb von 5 Minuten
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Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem einzigen Tauchversuch (Suchfläche ca. 10 m², Tiefe 2–3 m)
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Paketsprung aus 2–3 m Höhe
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Je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopfgriff, Achselgriff und Fesselgriff
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50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
Rettungstechniken
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Praktische Ausführung der Befreiungsgriffe:
Halsumklammerung vorne/hinten, Würgegriff vorne/hinten – jeweils an Land und im Wasser -
Praktische Ausführung der Bergegriffe:
„Bergen über den Beckenrand“ sowie Rautekgriff -
Kenntnis und praktische Anwendung der Rettungsgeräte
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Kenntnis der Selbstrettungstechniken
Erste Hilfe & Theorie
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Kurze theoretische Prüfung zur Ersten Hilfe bei Wasserunfällen
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Praktische Durchführung der Wiederbelebung (CPR)
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Grundkenntnisse über Zweck, Aufgaben und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens
Hinweis zur Kostenregelung:
Wenn ein gültiger Helferschein bereits vorhanden ist, kann dieser selbstverständlich anerkannt und die entsprechenden Kostenanteile aus dem Kurspreis herausgerechnet werden. Der Nachweis ist vor Kursbeginn vorzulegen.
Gemäß ÖNORM EN 15288-2 ist durch den Betreiber im Zuge einer Risikobeurteilung / Risikoanalyse die Anzahl der sowie die erforderlichen Kenntnisse der Bädermitarbeiter:innen festzulegen.
Unter https://www.austrian-standards.at/info-oenormen finden Sie allgemeine Informationen.
Die Voraussetzungen sind laut ÖNORM S 1150 geregelt:
Bademeister:in: Nachweis einer 12-monatigen Praxis als Badewart oder Bädertechniker, mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badeaufsicht: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Kleinanlagen: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Bädertechniker:in: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Großanlagen: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Kleinbadeteiche: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Saunawart mit/ohne Kundenbetreuung: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Beachten Sie auch die Möglichkeit, diverse Förderungen in Anspruch zu nehmen und so den Teilnahmebeitrag zu reduzieren. Über die genauen Voraussetzungen informieren Sie die jeweiligen Förderstellen.
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