Bäderpersonal nach ÖNORM S1150
Ausbildung zum qualifizierten Bäderpersonal nach ÖNORM S 1150 (2021) - gut ausgebildetes Personal kann Leben retten!
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 9434 an. Wir beraten Sie gerne!

Bäderpersonal nach ÖNORM S1150

Beschreibung

Badeaufsicht (Stufe 1)
Personen, welche für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sowie für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe-Leistung zuständig sind.
Dauer: 36 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
Beitrag: €
Unterlagen:

Saunawart:in mit Kundenbetreuung (Stufe 2)
Personen, mit oder ohne direktem Kundenkontakt, die für die Betriebsführung einer Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 24 Lehreinheiten
Beitrag: €
Unterlagen:

Badewart:in für Kleinanlagen (Stufe 3)
Personen, welche für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Kleinanlage = Anlage mit Becken mit einer Wasseroberfläche von jeweils höchstens 200m²
Dauer: 21 Lehreinheiten
Beitrag: €
Unterlagen:

Badewart:in für Großanlagen (Stufe 4)
Personen, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Großanlage = Anlage mit zumindest einem Becken mit einer Wasseroberfläche von über 200m²
Dauer: 56 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
Beitrag: €
Unterlagen:

Badewart:in für Kleinbadeteiche (Stufe 5)
Personen, die für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 57 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
Beitrag: €
Unterlagen:

Bädertechniker:in (Stufe 6)
Personen, welche für den Betrieb der Badewasser-Aufbereitungsanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen zuständig sind.
Der/die Bädertechniker:in steht nicht im direkten Kundenkontakt.
Dauer: 41 Lehreinheiten
Beitrag: €
Unterlagen:

Bademeister:in (Stufe 7)
Personen, die für die Betriebsführung und Personalführung bei Badeanlagen mit Beckenbädern und eventuell angeschlossener Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 93 Lehreinheiten (inkl. 20 LE Helferschein)
Beitrag: €
Unterlagen:

Für Kombinationen von zwei Varianten melden Sie sich bitte unter tourismus@wifikaernten.at oder 05 9434 958.

Prüfung:

Wir weisen darauf hin, dass die Prüfungen für die absolvierten Ausbildungen jeweils ca. 2 - 3 Wochen nach Kursende stattfinden werden.
Da eine persönliche Anwesenheit in der gebuchten Variante von zumindest 80% zwingend Voraussetzung ist, um antreten zu dürfen, kann die genaue Prüfungs-Einteilung erst nach dem letzten Kurstag erfolgen und an die Kandidat:innen ausgeschickt werden.
Die Einteilung erfolgt durch das WIFI Kärnten nach Vorgabe der Prüfungsordnung.


Helferschein

Bei bestimmten Kursvarianten des Bäderpersonals ist das Absolvieren eines Helferscheins/Schwimmabzeichens notwendig.
Dieses Abzeichen bestätigt grundlegende Fähigkeiten in Schwimmen, Rettungstechnik und Erster Hilfe.
Die folgenden praktischen und theoretischen Inhalte werden dabei geprüft:

Praktische Schwimm- und Rettungsleistungen

  • 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten in Rückenlage ohne Armtätigkeit

  • 100 m Schwimmen in Überkleidung

  • 15 m Streckentauchen

  • Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2–3 m Tiefe) mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstands innerhalb von 5 Minuten

  • Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem einzigen Tauchversuch (Suchfläche ca. 10 m², Tiefe 2–3 m)

  • Paketsprung aus 2–3 m Höhe

  • Je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopfgriff, Achselgriff und Fesselgriff

  • 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person

Rettungstechniken

  • Praktische Ausführung der Befreiungsgriffe:
    Halsumklammerung vorne/hinten, Würgegriff vorne/hinten – jeweils an Land und im Wasser

  • Praktische Ausführung der Bergegriffe:
    „Bergen über den Beckenrand“ sowie Rautekgriff

  • Kenntnis und praktische Anwendung der Rettungsgeräte

  • Kenntnis der Selbstrettungstechniken

Erste Hilfe & Theorie

  • Kurze theoretische Prüfung zur Ersten Hilfe bei Wasserunfällen

  • Praktische Durchführung der Wiederbelebung (CPR)

  • Grundkenntnisse über Zweck, Aufgaben und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens

Hinweis zur Kostenregelung:
Wenn ein gültiger Helferschein bereits vorhanden ist, kann dieser selbstverständlich anerkannt und die entsprechenden Kostenanteile aus dem Kurspreis herausgerechnet werden. Der Nachweis ist vor Kursbeginn vorzulegen.

Ziel
Die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal sind vielfältig. Im Bäderhygienegesetz ist gefordert, dass während des Badebetriebs eine Person genannt sein muss, die für die Wahrung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste insbesondere in hygienischer Hinsicht betraut ist und die entsprechenden Kenntnisse aufweisen.

Gemäß ÖNORM EN 15288-2 ist durch den Betreiber im Zuge einer Risikobeurteilung / Risikoanalyse die Anzahl der sowie die erforderlichen Kenntnisse der Bädermitarbeiter:innen festzulegen.
Unter https://www.austrian-standards.at/info-oenormen finden Sie allgemeine Informationen.
Zielgruppe
je nach Ausbildungsvariante (siehe Beschreibung)
Voraussetzungen
Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind laut ÖNORM S 1150 geregelt:

Bademeister:in: Nachweis einer 12-monatigen Praxis als Badewart oder Bädertechniker, mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badeaufsicht: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Kleinanlagen: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Bädertechniker:in: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Großanlagen: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Kleinbadeteiche: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Saunawart mit/ohne Kundenbetreuung: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
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Beachten Sie auch die Möglichkeit, diverse Förderungen in Anspruch zu nehmen und so den Teilnahmebeitrag zu reduzieren. Über die genauen Voraussetzungen informieren Sie die jeweiligen Förderstellen.

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