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Gefahrgutbeauftragte:r Auffrischung Allgemeiner Teil Straße

Sie haben vor fünf Jahren die Schulung zum/zur Gefahrgutbeauftragten gemacht? Buchen Sie rechtzeitig Ihre Auffrischungsschulung, damit Sie weiterhin mit aktuellem Wissen als Gefahrgutbeauftragte:r tätig sein können!

Neue Termine sind in Planung

Derzeit ist kein Kurs verfügbar. Wir informieren Sie gerne, sobald der nächste Kurstermin fixiert ist. Klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche, um die Erinnerungsfunktion zu aktivieren.



Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 9434 an. Wir beraten Sie gerne!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Tageskurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46471014

Sicher unterwegs mit dem WIFI Kärnten

Beschreibung

In den letzten 12 Monaten der Gültigkeit des Schulungsnachweises zum/zur Gefahrgutbeauftragten ist eine entsprechende Auffrischungsschulung mit Prüfung zu absolvieren, um die Gültigkeit um weitere 5 Jahre (gerechnet ab dem Datum des Ablaufs der Gültigkeit) zu verlängern.

Nach Vorgabe des Bundesministeriums kann ein abgelaufener Schulungsnachweis ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.

Inhalte:

Gefahrgutbeauftragtenkurs gemäß GGBG, 145/98 §1(1)1 idgF bzw. BGBl. Nr. 61/2003: Vermittlung der derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter, sowie Pflichten des/der Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

ACHTUNG:
100 % Anwesenheitspflicht

Mitzubringen:

  • Gültiger Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten
  • Lichtbildausweis
  • Wichtig: Aktuelles österreichisches ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)

Prüfung:

Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten

Der Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten (Gültigkeit 5 Jahre!) wird vom Bundesministerium ausgestellt und Ihnen umgehend weitergeleitet.
Ziel

Verlängerung der Qualifikation (Schulungsnachweis) Gefahrgutbeauftragte:r um weitere 5 Jahre.

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen, die eine entsprechende Qualifikation im Zusammenhang mit Gefahrguttransport, Inverkehrbringen und Umschlag nachweisen müssen und bereits über einen Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte:r verfügen.

Voraussetzungen

  • Absolvierte Gefahrgutbeauftragtenausbildung (Schulungsnachweis darf nicht abgelaufen sein!)
  • 100 % Anwesenheitspflicht
  • Wichtig: Mitzubringen ist ein aktuelles ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)
Trainer
Dr. Peter Demschar, Kursleiter