
Sie haben vor fünf Jahren die Schulung zum/zur Gefahrgutbeauftragten gemacht? Buchen Sie rechtzeitig Ihre Auffrischungsschulung, damit Sie weiterhin mit aktuellem Wissen als Gefahrgutbeauftragte:r tätig sein können!
In den letzten 12 Monaten der Gültigkeit des Schulungsnachweises zum/zur Gefahrgutbeauftragten ist eine entsprechende Auffrischungsschulung mit Prüfung zu absolvieren, um die Gültigkeit um weitere 5 Jahre (gerechnet ab dem Datum des Ablaufs der Gültigkeit) zu verlängern.
Nach Vorgabe des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kann ein abgelaufener Schulungsnachweis ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.
Inhalte:
Gefahrgutbeauftragtenkurs gemäß GGBG, 145/98 §1(1)1 idgF bzw. BGBl. Nr. 61/2003: Vermittlung der derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter, sowie Pflichten des/der Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
ACHTUNG:
100 % Anwesenheitspflicht
Mitzubringen:
- Gültiger Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten
- Lichtbildausweis
- aktuelles österreichisches ADR-Handbuch
Prüfung:
Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten
Der Schulungsnachweis zum Gefahrgutbeauftragten (Gültigkeit 5 Jahre!) wird vom Bundesministerium in Wien ausgestellt und Ihnen umgehend von uns weitergeleitet.
Verlängerung der Qualifikation (Schulungsnachweis) Gefahrgutbeauftragte:r um weitere 5 Jahre.
Mitarbeiter:innen, die eine entsprechende Qualifikation im Zusammenhang mit Gefahrguttransport, Inverkehrbringen und Umschlag nachweisen müssen und bereits über einen Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte:r verfügen.
- Absolvierte Gefahrgutbeauftragtenausbildung (Schulungsnachweis darf nicht abgelaufen sein!)
- 100 % Anwesenheitspflicht
- Mitzubringen ist ein aktuelles ADR-Handbuch, wenn vorhanden
