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SCC Sicherheits Certificat Contractoren SGU Schulung für operativ tätige Mitarbeiter:innen (SCC A18) mit Prüfung

Das Regelwerk "Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC)" vereinigt Belange aus Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu dieser personenbezogenen Zertifizierung!

ZEIT 24 Lehreinheiten
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46444013
780,00 EUR Kursnummer: 46444013
ZEIT 24 Lehreinheiten
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46444014
780,00 EUR Kursnummer: 46444014

Zur Personenzertifizierung mit dem WIFI Kärnten

Beschreibung

SGU-Schulung (Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz) und anerkannte Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter:innen oder operativ tätige Führungskräfte (SCC): Eines der bekanntesten Regelwerke im Arbeitsschutz für die bekannt hohen Sicherheitsanforderungen der chemischen und petrochemischen Industrie entwickelte Zertifizierungssystem SCC (Safety Certificate Contractors)

In der Wirtschaft werden zunehmend Kontraktoren (Subunternehmen der Bauwirtschaft, Maschinenbau und Elektrotechnik, Personalleasing) für technische Dienstleistungen und Personaldienstleistungen eingesetzt. Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von Kontraktoren müssen den Nachweis über die Teilnahme an der SGU-Schulung erbringen und eine Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle mit Zertifikat ablegen. Damit wird sichergestellt, dass Mitarbeiter:innen mit den besonderen Sicherheitsanforderungen und Gefahren im Unternehmen, aber auch im Arbeitsumfeld ihrer Auftraggeber vertraut gemacht werden. So können mögliche Unfälle und Kosten für die Unternehmen reduziert werden.


Die WIFIs sind anerkannte Ausbildungsstätten für SGU-Schulungen. Die Zertifizierung wird von der akkreditierten Zertifizierungsstelle des WIFI der Wirtschaftskammer Österreich (WIFI-Zertifizierungsstelle), nach den Anforderungen des normativen SCC-Regelwerkes, vorgenommen und international anerkannte SGU Zertifikate (englisch/deutsch) ausgestellt.


Inhalte:

  • Gesetzliche Bestimmungen und Grundlagen zum Arbeitnehmerschutz
  • Gefährdung
  • Risikobeurteilung und Arbeitssicherheitssysteme
  • Unfallursachen, Unfallverhütung, Unfallmeldung, sowie Verhalten bei Unfällen
  • Erste Hilfe
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten und Methoden zur Förderung der Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Notfallplanung und Notfallmaßnahmen
  • Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Gefahrgut
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Elektrizität und Strahlung
  • Betriebliche Organisation
  • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
  • Ergonomie
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • hoch und tief gelegene Arbeitsplätze, Verkehrswege und Leitern u.a.m.

Prüfung:

MCT mit 40 Fragen für operativ tätige Mitarbeiter (SCC Dokument A 18)
70 % der Fragen müssen richtig beantwortet werden.

Zertifikat:

Nach erfolgreicher Prüfung wird das für 5 Jahre international gültige Personenzertifikat ausgestellt.
Auf Wunsch erhalten Sie auch Ihren persönlichen Sicherheitspass und den entsprechenden Eintrag.

Hier geht es zur Homepage der WIFI-Zertifizierungsstelle.

Firmen-Intern-Training


Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) gerne durchführbar.
Unsere FITs sind maßgeschneiderte Wissenstransfers für Unternehmen.

Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die gegebenen Kundenwünsche abgestimmt!

Bei Fragen oder Interesse an einem Firmen-Intern-Training kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 05 9434-947.
Ziel

International gültige Personenzertifizierung "SCC - Sicherheits Certificat Contractoren"

Zielgruppe

  • Operativ tätige Mitarbeiter:innen (SCC Dokument A 18), die direkt an der Leistungserbringung beteiligt sind, z.B. Arbeitskräfte, Facharbeiter:innen, Monteure und Monteurinnen, Leasingmitarbeiter:innen usw.
  • Mitarbeiter:innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung!
Voraussetzungen

ACHTUNG:

Ein gültiger Lichtbildausweis und Nachweise zu den Eingangsvoraussetzungen sind vor Kursbeginn bzw. spätestens vor Prüfungsabnahme vorzulegen.