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''Über den Wolken'' mit dem WIFI Kärnten
Inhalte:
- Aufbau von Kränen
- Grundlegendes aus der Mechanik der Turmdrehkräne
- Sicherheitstechnische Ausrüstung
- Elektrische Ausrüstung
- Gleisanlage
- Anschlagmittel
- Kranbetrieb
- Wartung, Arbeiten am Kran
- Vorschriften und Normen
- Praktisches Fahren
- Prüfung
Der ordnungsgemäße Besuch des Kranführerkurses ist Voraussetzung zur Ablegung der Kranführerprüfung und Erlangung des Kranführerausweises.
Mitzubringen:
- Sicherheits-Schuhe S3 an den Praxistagen (verpflichtend)
- Schutzhelm (falls vorhanden)
Prüfung:
Mündlich, sowie praktisches Vorfahren (Erstantritt und im Bedarfsfall EINE Wiederholungsprüfung sind Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten. Jeder weitere Prüfungsantritt ist kostenpflichtig.)
Anerkennung Stapler- und Kranausbildungen (In- und Ausland)
Sie haben Ihre Stapler- oder Kranführerausbildung im Ausland oder zB beim Heer absolviert und müssen die Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Stapler oder Kran nachweisen?
Laut den national gültigen gesetzlichen Bestimmung ist dafür eine Anerkennung Ihrer Ausbildung notwendig. Im Anerkennungsverfahren erfolgt eine Überprüfung der Gleichwertigkeit. Information und Antragsformular finden Sie hier!
Holen Sie sich Geld fürs Lernen!
Es gibt einige Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen!
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit 25 % - und gegebenenfalls mehr - für Ihre Aus- und Weiterbildung an Unterstützung zu bekommen.
Hier informieren!
- Mindestalter 18 Jahre
- schwindel- und höhenangstfrei
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau Stufe B1; das heißt, der Teilnehmende versteht die deutsche Sprache und kann Situationen aus dem Alltag sprachlich gut bewältigen)
- Prüfungsantritt nur nach erfolgter Zahlung des Kurses möglich