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Mit Hilfe unserer Expertinnen und Experten erarbeiten Sie in diesem Giftbeauftragtenkurs detailiertes Wissen und entwickeln umfangreiche Kompetenzen rund um dieses interessante Thema! Und so kommen Sie auch zu Ihrer Giftbezugsbewilligung!
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 9434 an. Wir beraten Sie gerne!
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Die Aufgaben und Pflichten des Giftverantwortlichen, des Giftbeauftragten, des Arbeitgebers und sonstiger Mitarbeitenden
Straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Verantwortung
Risiko und Gefährdungspotenzial
Umgang mit gefährlichen Chemikalien im Betrieb (Verpackung, Lagerung und Nachweispflichten)
Persönliche Schutzmaßnahmen und Schutzmittel
Schutz besonders gefährdeter Personengruppen
Unterweisung nicht sachkundiger Personen
Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien
Sicherheitsdatenblätter
Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Verhalten im Vergiftungsfall
Grundlagen der Physik und Chemie mit praktischen Übungen und Versuchen im Labor*
Grundlagen der Toxikologie
Mündliche Prüfung
*Das Labor der HTL Mössingerstraße in Klagenfurt gehört zu den best ausgestatteten Labors im Land! Mehr dazu verrät Dr. Daniel Cas; als Lehrer an der HTL Mössingerstraße kennt er das Labor, wie seine Westentasche.
Holen Sie sich Geld fürs Lernen!
Es gibt einige Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen!
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit 25 % - und gegebenenfalls mehr - für Ihre Aus- und Weiterbildung an Unterstützung zu bekommen. Hier informieren!
Dieser Kurs fällt auch in das JTF-Förderprogramm:
Der Just Transition Fund (Deutsch: Fonds für einen gerechten Übergang) ist ein Förderprogramm der EU, das ausgewählte Regionen und Menschen unterstützt, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft besonders stark betroffen sind. Die EU möchte bis 2050 klimaneutral werden, aber in manchen Regionen hängen viele Arbeitsplätze und Wirtschaftszweige noch stark von alten Energieformen ab. Der Förderantrag kann nur vom entsendenden Unternehmen eingebracht werden. Hier informieren!
Ziel
Dieser Lehrgang vermittelt die erforderlichen Kenntnisse im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften lt. § 4 der Giftverordnung 2000. Es werden die giftrechtbezogenen Bestimmungen erarbeitet (u.a. ChemG, ChemV, Giftverordnung 2000, Giftinformations-Verordnung 1999, ASchG, AWG 2002, CLP- und REACH-Verordnung, StGB, GewO 1999). Sie erlangen die Sachkunde für eine Giftbezugsbewilligung, für eine Giftbezugsbescheinigung oder für Begasung mit Giften.
Zielgruppe
Jeder Betrieb, der Gifte herstellt oder in Verkehr bringt, ist gesetzlich verpflichtet eine:n Giftbeauftragte:n zu bestellen (Ausnahme: Apotheken). Falls die Bestellung einer/eines Beauftragten wirtschaftlich nicht zumutbar ist, muss der/die Betriebsinhabende/Geschäftsführer:in diese Aufgaben wahrnehmen. So sind als Zielgruppe Personen, die den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften nachweisen müssen, angesprochen.
Hinweis: Für den Sachbezug von Pflanzenschutzmittel wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die Landwirtschaftskammer.
Voraussetzungen
Die Kursteilnahme ist ohne Altersbeschränkung möglich.
Die giftrechtlichen, behördlichen Bewilligungen werden aber erst ab dem 19. Lebensjahr ausgestellt!
Bitte geben Sie uns bei Ihrer Anmeldung unbedingt bekannt, für welche Gifte Sie Kenntnisse hinsichtlich des sachgerechten und sicheren Umgangs zu erwerben suchen!
Mitzubringen für die Praxis im Labor:
Arbeitsmantel
Schutzbrille (falls vorhanden)
Hinweis:
Laut der letzten Novelle zur Giftverordnung 2000 ist künftig alle vier Jahre (beginnend mit 2019) eine betriebsinterne oder externe Auffrischung der Sachkunde zu absolvieren!
Hinweis: Sie werden zur Anmeldung direkt auf die zentrale WKO-Anmeldeseite umgeleitet und gelangen nach erfolgreicher Anmeldung automatisch wieder auf unsere Seite zurück.
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