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In dieser Ausbildung, die mit einem Zeugnis abschließt, werden Sie zur Sicherheitsfachkraft gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ASchG) und der SFK-Verordnung ausgebildet. Sie erhalten mit dem Zeugnis die anerkannte Berechtigung, als Sicherheitsfachkraft bestellt zu werden.
Die Sicherheitstechnik soll das Verhältnis zwischen Mensch und Arbeit so gestalten, dass durch präventive, technische und organisatorische Maßnahmen Schäden an Leben und Gesundheit verhindert werden.
Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, Führungskräfte, Arbeitnehmende, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.
Inhalte:
Rechtsgrundlagen und Normen
Sicherheit von Arbeitssystemen
Ergonomie
Schadstoffe
Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
Kosten-Nutzenanalyse
Verkehrswesen
Grundlagen des Arbeitnehmer:innenschutzes
Organisation und Methoden des betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutzes
Zusatzqualifikationen wie Brandschutz, Bauarbeitenkoordination, Laserschutz gegen ermäßigten Aufpreis möglich
Dauer:
240 UE Vortrag + 60 UE Projektarbeit/Heimstudium
Die Ausbildung wird mit einer kommissionellen Abschlussprüfung und einer Projektarbeit abgeschlossen.
Sie erhalten ein Zeugnis und ein WIFI-Diplom.
Holen Sie sich Geld fürs Lernen!
Es gibt einige Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen!
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit 25 % - und gegebenenfalls mehr - für Ihre Aus- und Weiterbildung an Unterstützung zu bekommen.
Hinweis: Der Frühbucherbonus findet auf der Anmeldebestätigung noch keine Berücksichtigung, sondern erst bei Durchführung der Veranstaltung bei der Rechnungslegung.
Ziel
Gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmer:innenschutzgesetz - ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 und der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO), sind die Betriebe verpflichtet, je nach Größe ihrer Arbeitsstätten, Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) einzusetzen.
Sie können in der Funktion der Sicherheitsfachkraft (SFK) in einem Unternehmen oder auch als externe Sicherheitsfachkraft tätig werden.
Zielgruppe
Personen, die eine Beschäftigung als Sicherheitsfachkraft anstreben.
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