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Gutachter:in für Gebäudesicherheit
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 43439014
1.950,00 EUR Kursnummer: 43439014
ZEIT 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 43439013
1.850,00 EUR Kursnummer: 43439013

Gutachter:in für Gebäudesicherheit

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Beschreibung
  2. Ziel
Beschreibung

Lehrgang zum oder zur qualifizierten und zertifizierten Gutachter:in für Gebäudesicherheit

Inhalt:

  • Einführung in die Objektsicherheitsprüfung
    • Was muss man bei den Prüfungen beachten
    • Warum sind diese Prüfungen erforderlich
    • Zusammenhänge
    • Umgang in der Praxis
  • Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung
    • Wer haftet?
    • Schadenersatz
    • Haftungsmaßstab bei Unfällen und Schäden
  • Vertragliche Haftung:
    • Schutz- und Sorgfaltspflichten
    • vertragliche Verkehrssicherungspflichten
    • Ausdehnung der Vertragshaftung
      • Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
      • Erfüllungsgehilfenhaftung
  • Deliktische Haftung:
    • Schutzgesetzverletzung
    • Wohnungsinhaberhaftung
    • Bauwerkshaftung
    • Wegehalterhaftung
    • Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
    • Besorgungsgehilfenhaftung
  • Auszug aus relevanten Gesetzesgrundlagen (Bundesgesetzblätter und ABGB)
  • Weitere Auszüge aus relevanten Gesetzen und Verordnungen
    • Trinkwasserverordnung, Luftreinhaltegesetz, Ölfeuerungsgesetz, Kanalräumungsgesetz, Gassicherheitsgesetz, Elektrotechnikverordnung
  • Aktuelle Judikaturübersicht (OGH Entscheidungen, VGH Entscheidungen)
  • Stand der Technik
  • Auszug aus relevanten Normen
  • Auszug aus den Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz
  • Bauordnung (diverse Landesbauordnungen und Landesgesetze idgF)
  • OIB Richtlinien 1- 6 (jeweils in der gültigen Fassung der einzelnen Bundesländer und der dazugehörigen Landesverordnungen)
  • Baukoordinationsgesetz
    • Spätere Arbeiten, Anschlaghaken, Sicherungssysteme
  • Praktische Umsetzung der Überprüfung
    • Grundlagen der Gutachtenerstellung
    • Prüfung des konsensmäßigen Zustandes
    • Überprüfung des Sollzustandes
    • Erstellen eines Feststellungbefundes – Gutachten
    • Spezifische Anpassung der Prüfroutinen lt. Önorm B 1300 und B1301an das Prüfobjekt
    • Dokumentation und Beilagensammlung
    • Zusammenführung aus anderen Dokumentationen (Bauwerksbuch, Sammlung für spätere Arbeiten lt. BauKG)
    • Beurteilung der Nachrüst- und Verbesserungsarbeiten
    • Warn- und Hinweispflicht aus der Prüfung und Befundung
    • Beratung des Eigentümers
  • Haustechnik 1 - Sanitärinstallationen (Technische Erfordernisse und Anforderungen)
    • Thermen und Heizräume, Gas, Wasser, Abfallstränge, Fäkalsammelanlagen, Regenwasserentsorgung, Wartungsverträge
  • Haustechnik 2 - Elektroinstallationen (Technische Erfordernisse und Anforderungen)
    • Elektrotechnikgesetz, Stromanlagen, Steigleitungen, Verteilersysteme, Blitzschutz, Wartungsverträge
  • Praktische Objektbegehung - Prüfung der Objekte oder Gebäude nach
    • Technischer Objektsicherheit
    • Gefahrenvermeidung und Brandschutz
    • Gesundheits- und Umweltschutz
    • Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
    • Verkehrssicherheit
    • Gesetzeskonformität
    • Letztem Stand der Technik
    • Überprüfung der konsensgemäßen Ausführung
    • Überprüfe des Objekt- oder Gebäudezustandes
      • Sichtzustand, Dachzustand, Kamine, Brandschutz, Verglasungen, Stolper- und Rutschgefahren, Sicherheitseinrichtungen, Haustechnikanlagen, Außenanlagen, Baumkontrolle
    • Gebäudecheck
      • Prüfung des Sollzustandes lt. Önorm, Erhebung von Gefahrpotentialen, Maßnahmenplan, Kontrolle und Evaluierung
  • Zertifizierungsprüfung - Prüfungsumfang (45 min Multiple Choice Test & Präsentation der Masterarbeit – Feststellungsbefund und mündliche Befragung zum Projekt)

Ziel

Eigentümer:innen von Gebäuden und Objekten – Wohn- und Nicht-Wohngebäude – tragen für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Objekten eine besondere Verantwortung.
Sie haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.