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Die digitale Vernetzung von Unternehmen schreitet rasant voran, wodurch der Schutz vor Cyberbedrohungen immer wichtiger wird. In diesem Zusammenhang ist die EU-Richtlinie NIS2 ein entscheidender Schritt, um Unternehmen zur Verbesserung ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen zu verpflichten. Doch was genau ist NIS2, welche Unternehmen betrifft es, und was bedeutet die Umsetzung für den betrieblichen Alltag? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte und zeigt auf, wie sich Unternehmerinnen und Unternehmer optimal vorbereiten können.
Was ist NIS2?
Die NIS2-Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit) der Europäischen Union baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 auf und soll das Sicherheitsniveau von Netzwerken und Informationssystemen in der EU verbessern. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen und die zunehmend digitalisierten Sektoren der Wirtschaft besser vor Cyberangriffen zu schützen.
Während die erste NIS-Richtlinie vor allem große Unternehmen und Organisationen betraf, erweitert NIS2 den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in kritischen Sektoren tätig sind oder essenzielle Dienstleistungen erbringen, fallen nun unter die Richtlinie. Betroffene Unternehmen müssen künftig strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen und im Falle eines Sicherheitsvorfalls Meldepflichten nachkommen. Die Einführung von NIS2 zeigt, wie wichtig der Schutz von IT-Systemen geworden ist – und dass Unternehmen jeder Größe das Thema Cybersicherheit nicht vernachlässigen dürfen.
Die Lernstrecke „NIS2/NIS-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen“ des WIFI Kärnten bietet einen umfassenden Einblick in die neuen Anforderungen und zeigt praxisnah, wie Unternehmen diese umsetzen können.
Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?
Die NIS2-Richtlinie weitet den Geltungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie erheblich aus. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind oder essenzielle Dienste für die Gesellschaft bereitstellen. Dazu gehören unter anderem folgende Sektoren:
- Energie: Betreiber von Strom-, Gas- und Ölnetzen sowie Energielieferanten
- Transport: Fluggesellschaften, Bahn- und Schiffsunternehmen sowie Logistikdienstleister
- Finanzwesen: Banken, Versicherungen und Börsen
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, medizinische Labore und andere Gesundheitsdienstleister
- Wasserversorgung: Betreiber von Wasserwerken und Abwasserbehandlungsanlagen
- Digitale Infrastruktur: Internetanbieter, Cloud- und Hosting-Dienstleister sowie Anbieter von Rechenzentren
- Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherungen: Behörden, die essenzielle Dienstleistungen für die Bevölkerung erbringen
Darüber hinaus fallen auch Hersteller digitaler Produkte, Anbieter digitaler Dienste und Plattformen unter die Richtlinie. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die bislang wenig Berührungspunkte mit derartigen Regularien hatten, müssen sich nun intensiver mit der Absicherung ihrer Netzwerke und Systeme auseinandersetzen.
Die Lernstrecke des WIFI Kärnten bietet speziell für diese Unternehmen wertvolle Hilfestellung, indem sie die relevanten gesetzlichen Vorgaben erläutert und praxisnahe Lösungen zur Umsetzung bietet.
Was bedeutet NIS2 für Unternehmen?
Mit der NIS2-Richtlinie kommen auf Unternehmen neue Pflichten zu, die die IT-Sicherheit betreffen. Diese Anforderungen umfassen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass kritische Systeme vor Angriffen geschützt sind und Sicherheitsvorfälle rechtzeitig gemeldet werden. Die wichtigsten Aspekte, die Unternehmen berücksichtigen müssen, sind:
- Sicherheitsmaßnahmen erhöhen: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Infrastruktur gegen Cyberangriffe abzusichern. Dazu gehören der Einsatz moderner Firewalls, die Verschlüsselung von Daten sowie regelmäßige Updates und Sicherheitschecks. Auch das Thema Mitarbeiterschulung ist hier zentral, da menschliches Fehlverhalten oft eine Schwachstelle darstellt.
- Risikomanagement: Unternehmen müssen Risikobewertungen vornehmen, um potenzielle Gefahren für ihre Netzwerke und Systeme frühzeitig zu identifizieren. Ein proaktives Management von IT-Risiken ist entscheidend, um Angriffe zu verhindern und schnell auf Sicherheitsvorfälle reagieren zu können.
- Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen: Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Cyberangriffe oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. Dabei gelten strenge Fristen, innerhalb derer die Meldung erfolgen muss.
- Kontinuierliche Überprüfung der IT-Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen sind dazu angehalten, ihre Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies umfasst sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen.
- Sanktionen bei Nichteinhaltung: Verstöße gegen die NIS2-Richtlinie können zu empfindlichen Strafen führen. Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht umsetzen, riskieren Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen. Daher ist es für betroffene Betriebe besonders wichtig, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen.
Durch das Absolvieren der Online-Lernstrecke „NIS2/NIS-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen“ des WIFI Kärnten erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur fundiertes Wissen über die NIS2-Richtlinie, sondern auch praxisnahe Tipps zur Umsetzung der geforderten Sicherheitsmaßnahmen.
Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um sich auf die NIS2-Richtlinie vorzubereiten. Eine systematische Herangehensweise hilft, die neuen Anforderungen effizient umzusetzen. Folgende Schritte sind dabei empfehlenswert:
- Sensibilisierung im Unternehmen: Alle Mitarbeitenden müssen die Bedeutung der IT-Sicherheit verstehen und sich der Risiken bewusst sein. Schulungen und Workshops helfen, das Wissen um Cybersicherheit zu verbessern und Sicherheitslücken zu minimieren.
- Evaluierung der bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen sollten ihre aktuellen Sicherheitsvorkehrungen überprüfen und gegebenenfalls an die Anforderungen von NIS2 anpassen. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass alle sicherheitskritischen Systeme regelmäßig gewartet und aktualisiert werden.
- Erstellung eines Notfallplans: Ein Notfallplan für den Umgang mit Cyberangriffen und Sicherheitsvorfällen ist essenziell. Dieser Plan sollte genaue Anweisungen enthalten, wie bei einem Angriff vorzugehen ist und wer in der Verantwortung steht, um Schaden zu minimieren.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Dazu gehört der Einsatz moderner Sicherheitslösungen wie Firewalls, Antivirensoftware und Monitoring-Tools. Ebenso wichtig sind organisatorische Maßnahmen wie die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Bereich der IT-Sicherheit.
- Kooperation mit externen Expertinnen und Experten: Die Zusammenarbeit mit Fachleuten für IT-Sicherheit kann Unternehmen dabei unterstützen, eine sichere Infrastruktur aufzubauen und die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen.
Die Online-Lernstrecke „NIS2/NIS-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen“ des WIFI Kärnten ist eine ideale Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und praxisorientiertes Wissen zu erlangen, das direkt im Unternehmen angewendet werden kann.
Fazit
Die NIS2-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt in Richtung höherer Cybersicherheit in der EU und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen, die bisher wenig Berührungspunkte mit Cybersicherheitsvorgaben hatten, ist es wichtig, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Durch präventive Maßnahmen, Schulungen und das richtige Risikomanagement können Betriebe ihre IT-Sicherheit stärken und sich vor den Folgen von Cyberangriffen schützen.
Die Online-Lernstrecke „NIS2/NIS-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen“ des WIFI Kärnten bietet eine fundierte und praxisnahe Möglichkeit, sich mit den neuen gesetzlichen Vorgaben auseinanderzusetzen und das notwendige Know-how für eine sichere digitale Zukunft zu erwerben.