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Voraussetzungen für Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit
- Vereinbarung einer Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit mit dem Arbeitgeber.
- Sie unterliegen nicht der Ausbildungspflicht oder haben während der letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in Anspruch genommen.
- Bestehendes vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten durchgehend vollentlohnt beim aktuellen Arbeitgeber bei der Antragstellung. Für Saisonkräfte bzw. bei einem abgeschlossenen Master- oder Diplomstudium bestehen Sonderregelungen.
- Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar ist.
- Die Aus- und Weiterbildung dauert bei der Weiterbildungsbeihilfe mindestens 2 Monate im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden, bei Weiterbildungsteilzeit mindestens 4 Monate im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden.
Sonderregelungen bestehen bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit. - Eine Bildungsberatung beim AMS ist erforderlich, wenn Ihr Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragrundlage liegt.