Voraussetzungen für Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit Voraussetzungen für Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit

Voraussetzungen für Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit

  • Vereinbarung einer Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit mit dem Arbeitgeber.
  • Sie unterliegen nicht der Ausbildungspflicht oder haben während der letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn kein Kinderbetreuungs- oder Wochengeld in Anspruch genommen.
  • Bestehendes vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten durchgehend vollentlohnt beim aktuellen Arbeitgeber bei der Antragstellung. Für Saisonkräfte bzw. bei einem abgeschlossenen Master- oder Diplomstudium bestehen Sonderregelungen.
  • Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar ist.
  • Die Aus- und Weiterbildung dauert bei der Weiterbildungsbeihilfe mindestens 2 Monate im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden, bei Weiterbildungsteilzeit mindestens 4 Monate im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden.
    Sonderregelungen bestehen bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit.
  • Eine Bildungsberatung beim AMS ist erforderlich, wenn Ihr Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragrundlage liegt.