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Gut ausgebildetes Personal kann Leben retten! Starten Sie mit dem WIFI Kärnten Ihre Fachausbildung zum qualifizierten Bäderpersonal nach ÖNORM S 1150 (2021).
Bäderpersonal nach ÖNORM S1150
Die Bäderpersonalausbildung bietet Ihnen den idealen Einstieg in eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im Bäderbereich. Ob Schwimmbad, Therme, Sauna oder Wellnessanlage – mit der Qualifikation im Rahmen unserer Bäderpersonal-Kurse schaffen Sie eine wichtige personelle Grundlage für einen professionellen und sicheren Badebetrieb.
Badeaufsicht (Stufe 1)
Personen, welche für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sowie für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe-Leistung zuständig sind.
Dauer: 16 Lehreinheiten
Beitrag: € 455,- (inkl. Skriptenkosten)
Saunawart:in mit Kundenbetreuung (Stufe 2)
Personen, mit oder ohne direkten Kundenkontakt, die für die Betriebsführung einer Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 24 Lehreinheiten
Beitrag: € 535,- (inkl. Skriptenkosten)
Badewart:in für Kleinanlagen (Stufe 3)
Personen, welche für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Kleinanlage = Anlage mit Becken mit einer Wasseroberfläche von jeweils höchstens 200m²
Dauer: 21 Lehreinheiten
Beitrag: € 395,- (inkl. Skriptenkosten)
Badewart:in für Großanlagen (Stufe 4)
Personen, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Großanlage = Anlage mit zumindest einem Becken mit einer Wasseroberfläche von über 200m²
Dauer: 56 Lehreinheiten
Beitrag: € 755,- (inkl. Skriptenkosten)
Badewart:in für Kleinbadeteiche (Stufe 5)
Personen, die für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 37 Lehreinheiten
Beitrag: € 755,- (inkl. Skriptenkosten)
Bädertechniker:in (Stufe 6)
Personen, welche für den Betrieb der Badewasser-Aufbereitungsanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen zuständig sind.
Der/die Bädertechniker:in steht nicht im direkten Kundenkontakt.
Dauer: 41 Lehreinheiten
Beitrag: € 720,- (inkl. Skriptenkosten)
Bademeister:in (Stufe 7)
Personen, die für die Betriebsführung und Personalführung bei Badeanlagen mit Beckenbädern und eventuell angeschlossener Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 73 Lehreinheiten
Beitrag: € 1.365,- (inkl. Skriptenkosten)
Der Helferschein ist nicht in den Kursen inkludiert.
Für Kombinationen von zwei Ausbildungsvarianten melden Sie sich bitte unter tourismus@wifikaernten.at oder 05 9434 958.
Prüfung:
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfungen für die absolvierten Ausbildungen jeweils ca. 2 - 3 Wochen nach Kursende stattfinden.
Da eine persönliche Anwesenheit in der gebuchten Ausbildungsvariante von zumindest 80% zwingend Voraussetzung ist, um antreten zu dürfen, wird die genaue Prüfungseinteilung erst nach Kursende an die Kandidat:innen ausgeschickt.
Die Einteilung erfolgt durch das WIFI Kärnten nach Vorgabe der Prüfungsordnung.
Sie erwerben fundierte Kenntnisse in den Bereichen Sicherheit, Hygiene, Betreuung und Badebetrieb und werden optimal auf Ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet.
Gemäß ÖNORM EN 15288-2 ist durch den Betreiber der Einrichtung selbst im Zuge einer Risikobeurteilung / Risikoanalyse die Anzahl der sowie die erforderlichen Kenntnisse der Bädermitarbeiter:innen festzulegen.
Unter https://www.austrian-standards.at/info-oenormen finden Sie allgemeine Informationen.
Das WIFI kann dazu keine Rechtsauskünfte geben.
- Neueinsteiger:innen und Quereinsteiger:innen, die erstmals im Bade- oder Saunabereich arbeiten möchten.
- Bereits erfahrene Bäderfachkräfte, die eine Qualifikation erwerben oder sich weiterbilden möchten.
- Personen, die als Badeaufsicht, Saunawart:in oder Badewart:in in Schwimmbädern, Thermen, Hotels, Wellnessanlagen, Fitnessbetrieben oder anderen Badeanlagen tätig sein möchten.
- Verantwortliche Mitarbeiter:innen von Bäderbetrieben, die für Sicherheit, Hygiene und den laufenden Betrieb zuständig sind.
- Für alle Ausbildungsvarianten gilt ein Mindestalter von 18 Jahren
- Es müssen zumindest 80% Kursanwesenheit der jeweiligen Ausbildungsvariante in Präsenz nachgewiesen werden
- Bademeister:in: Erst mit Nachweis einer 12-monatigen Praxis als Badewart:in oder Bädertechniker:in kann die Prüfung zum/zur Bademeisterin abgelegt werden
Beachten Sie auch die Möglichkeit, diverse Förderungen in Anspruch zu nehmen und so den Teilnahmebeitrag zu reduzieren. Über die genauen Voraussetzungen informieren Sie die jeweiligen Förderstellen.
Jetzt informieren!