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Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die dazu geltenden EU-Richtlinien sind die Grundlage dieser Ausbildung.
Inhalte:
- Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
- GGBG und GGBV
- Multimodale Transporte von gefährlichen Gütern
- Frachtrecht und Arbeitnehmerschutzgesetz und deren Bestimmungen
- Abfallwirtschaftsgesetz
- Chemikaliengesetz und Gewerbeordnung
- Prüfung
Mitzubringen:
- WICHTIG: Aktuelles österreichisches ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)
- Lichtbildausweis
Prüfung:
Schriftlich - Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte (Gültigkeit: 5 Jahre) wird direkt vom Bundesministerium in Wien ausgestellt und Ihnen von uns umgehend weitergeleitet.
TIPP: Merken Sie sich den Termin für die nächste Auffrischungsschulung in 5 Jahren schon jetzt vor!
Laut Gesetzgeber gilt bei diesem Kurs 100 % Anwesenheitspflicht!
Mitzubringen ist unbedingt ein aktuelles ADR-Handbuch (Kitzler Verlag)!
Hinweis: Sie erhalten nach der positiv abgelegten Prüfung vom Prüfer Ihren Schulungsnachweis und ein Formular "Mitteilung über die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß § 11 Abs. 1 GGBG", welches ausgefüllt und von der jeweiligen Firma abgestempelt dem Ministerium übermittelt werden muss!