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SCC Safety Certificate Contractors SGU-Schulung für operativ tätige Führungskräfte (SCC A 17) mit Prüfung

Mit der SGU Schulung für operativ tätige Führungskräfte erweitern Sie Ihre Führungskompetenzen! Unterstützt durch Experten aus der Praxis bereiten Sie sich optimal auf Ihre qualifizierte Tätigkeit im Bereich des Arbeitnehmerschutzes vor!

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ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46407015
695,00 EUR Kursnummer: 46407015
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ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 46407014

Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz mit dem WIFI Kärnten

Beschreibung
Die SGU-Schulung (Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz) und anerkannte Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter:innen oder operativ tätige Führungskräfte (SCC) ist eines der bekanntesten Regelwerke im Arbeitsschutz. Unternehmen können mit einem SCC-Zertifikat ihren Auftraggebern nachweisen, dass sie alle notwendigen Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltstandards kennen und auch umsetzen können.

In der Wirtschaft werden zunehmend Kontraktoren (Subunternehmen aus Bauwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Personalleasing, etc.) für technische Dienstleistungen und Personaldienstleistungen eingesetzt. Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von Kontraktoren müssen den Nachweis über die Teilnahme an der SGU-Schulung erbringen und eine Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, mit Zertifikat, ablegen. Damit wird sichergestellt, dass Mitarbeiter:innen mit den besonderen Sicherheitsanforderungen und Gefahren im Unternehmen, aber auch im Arbeitsumfeld ihrer Auftraggeber vertraut gemacht wurden. So können mögliche Unfälle und Kosten für die Unternehmen reduziert werden.

Das WIFI Kärnten ist anerkannte Ausbildungsstätte für SGU-Schulungen. Die Zertifizierung wird von der akkreditierten Zertifizierungsstelle des WIFIs der Wirtschaftskammer Österreich (WIFI-Zertifizierungsstelle), nach den Anforderungen des normativen SCC-Regelwerkes, nach ENORM EN ISO/IEC 17024, vorgenommen und international anerkannte SGU-Zertifikate ausgestellt.


Inhalte:
  • Gesetzliche Bestimmungen und Grundlagen zum Arbeitnehmer:innenschutz
  • Gefährdung, Risikobeurteilung und Arbeitssicherheitssysteme
  • Unfallursachen, Unfallverhütung, Unfallmeldung, sowie Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten und Methoden zur Förderung der Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Notfallplanung und Notfallmaßnahmen
  • Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Gefahrgut
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Elektrizität und Strahlung
  • Betriebliche Organisation
  • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
  • Ergonomie, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
  • Persönliche Schutzausrustung (PSA)
  • Hoch und tief gelegene Arbeitsplätze, Verkehrswege und Leitern
  • Sicherheitspolitik
  • Umweltschutz
  • Arbeitszeitgesetz u.a.m.
  • Prüfung

Prüfung:

Schriftlicher MC-Test mit 70 Fragen in 105 Minuten; von 70 möglichen Punkten müssen mindestens 49 Punkte erreicht werden.


Zertifikat:

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird das für 5 Jahre, international gültige, Personenzertifikat, nach Personenzertifizierungsprogramm nach ENORM EN ISO/IEC 17024, auf Basis SGU-Personal VAZ 2021 A V2.0 A 017 bzw. A 018, ausgestellt.


Hinweis: Aufgrund rechtlicher Vorgaben des österreichischen SCC-Programmeigners - dem Fachverband der Mineralölindustrie - wurde das Programm SCC von der Version SCC2011 auf SCC VAZ 2021A umgestellt. Daraus ergeben sich folgende Neuerungen:
Die SCC-Programme SCC2011 und SCC-VAZ-2021A sind auf Österreich adaptierte deutsche SCC-Programme.
Zertifikate nach SCC2011, welche nach dem 1.5.2023 ausgestellt wurden, verlieren automatisch mit 1.5.2028 ihre Gültigkeit!

Firmen-Intern-Training

Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) gerne durchführbar.
Unsere FITs sind maßgeschneiderte Wissenstransfers für Unternehmen.

Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die gegebenen Kundenwünsche abgestimmt!

Bei Fragen oder Interesse an einem Firmen-Intern-Training kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 05 9434-947.
Ziel
International gültige Personenzertifizierung "SCC-Safety Certificate Contractors".
Die WIFI/WKO-Zertifizierungsstelle bestätigt mit diesem Personenzertifikat nach EN ISO/IEC 17024, dass die Inhaber:innen kompetent sind, in gefährlichen Arbeitsumgebungen sicher zu arbeiten.
Zielgruppe
  • Operativ tätige Führungskräfte (SCC Dokument A17) sind weisungsbefugt an der Leistungserbringung beteiligt wie z.B. Abteilungsleiter:innen, Techniker:innen, Meister:innen, Polier:innen, Bauleiter:innen, Montageleiter:innen, Vorabeiter:innen, usw.
  • Mitarbeiter:innen mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. gleichwertiger oder höherwertiger Ausbildung, die Führungsaufgaben übernehmen sollen
Voraussetzungen

Erstzertifizierung:

Wir zertifizieren Sie gerne zur/zum operativ tätige:n Mitarbeiter:in bzw. Führungskraft der operativen Ebene, wenn Sie:

Variante A - (ohne Berufsausbildung)

  • entweder das WIFI-Ausbildungsprogramm SGU (24 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (24 LE) absolviert haben
  • und Sie einen schriftlichen Antrag stellen (erfolgt bei Kursbeginn)
  • und Sie die Zertifikatsprüfung zur/zum operativ tätige:n Mitarbeiter:in bzw. Führungskraft der operativen Ebene bestanden haben

Variante B - (mit Berufsausbildung)

  • oder das WIFI-Schulungsprogramm SGU (16 LE) oder eine vergleichbare Ausbildung (mind. 16 LE) absolviert haben
  • und über eine abgeschlossene Berufsausbildung gem. BAG bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung verfügen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag stellen (erfolgt bei Kursbeginn)
  • und Sie die Zertifikatsprüfung zur/zum operativ tätige:n Mitarbeiter:in bzw. Führungskraft der operativen Ebene bestanden haben


Rezertifizierung:

Wir verlängern Ihr Zertifikat operativ tätige:r Mitarbeiter:in (OTM) bzw. Führungskraft der operativen Ebene (OTF) gerne um weitere 5 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn:

  • genügend Interessenten für eine Rezertifizierung vorgemerkt sind
  • Sie die Prüfung im vollen Umfang der Erstzertifizierung bestanden haben
  • Sie über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (schriftlicher Nachweis über Berufspraxis ist zu erbringen)
  • und Sie einschlägige Unterweisungen nach § 14 ASchG 3) nachweisen können
  • und Sie eine Kopie Ihres zu verlängernden Zertifikats vorlegen
  • und Sie einen schriftlichen Antrag stellen

HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag und die geforderten Nachweise fristgerecht (frühestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen müssen.

ACHTUNG: Die Gültigkeit Ihres Zertifikates erlischt mit dem am Zertifikat angegebenen Datum. Bis spätestens 6 Monate nach Ablauf Ihres Zertifikats haben Sie aber noch die Möglichkeit zu rezertifizieren.

Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.



Mitzubringen:

Ein gültiger Lichtbildausweis und die genannten Nachweise für die Erstzertifizierung bzw. die Rezertifizierung (zB Lehrabschlusszeugnis)!