
Besuchen Sie als Straßenaufsichtsorgan die Auffrischung Stufe 4 und bleiben Sie so als Sondertransportbegleiter "in Fahrt"!
Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden Gesetzesänderungen, sowie technischen Änderungen an die Stufe 4 angepasst.
Praktische Beispiele führen zu Diskussionen und einem interessanten Austausch.
Verlängerung der Bestellung/Vereidigung von STAO der Stufe 4 für weitere 5 Jahre.
Für alle Straßenaufsichtsorgane ist dieser Lehrgang nach 3 Jahren notwendig, unabhängig davon, ob der Grundkurs oder die Auffrischung zuletzt besucht wurde.
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Kenntnis der deutschen Sprache
- Keine relevanten Verwaltungsstrafen
- Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
- Lenkerberechtigung C und C+E - Entsprechende Ausbildung
- Amtshaftregressversicherung (je nach Bundesland)
ACHTUNG: 100 % Anwesenheitspflicht im Kurs!
