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Turmdreh- und Auslegerkrane dürfen nur von ausgebildetem Personal bedient werden. Hier sind Sie am richtigen Weg zu Ihrem Kranführerausweis!
''Über den Wolken'' mit dem WIFI Kärnten
Inhalte:
- Aufbau von Kränen
- Grundlegendes aus der Mechanik der Turmdrehkräne
- Sicherheitstechnische Ausrüstung
- Elektrische Ausrüstung
- Gleisanlage
- Anschlagmittel
- Kranbetrieb
- Wartung, Arbeiten am Kran
- Vorschriften und Normen
- Praktisches Fahren
- Kranführerprüfung
Der ordnungsgemäße Besuch des Kranführerkurses ist Voraussetzung zur Ablegung der Kranführerprüfung und Erlangung des Kranführerausweises.
Mitzubringen:
- Sicherheits-Schuhe S3 an den Praxistagen (verpflichtend)
- Schutzhelm (falls vorhanden)
Prüfung:
Mündlich, sowie praktisches Vorfahren (Erstantritt und im Bedarfsfall EINE Wiederholungsprüfung sind Teil der Ausbildung; keine weiteren Kosten. Jeder weitere Prüfungsantritt ist kostenpflichtig.)
Praktische und theoretische Ausbildung gemäß Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V), BGBl. II Nr. 13/2007 (Artikel I), sowie die §§ 62 und 63 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 id.F. BGBl. I Nr. 147/2006.
Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Bau-/Baunebengewerbe.
- Mindestalter 18 Jahre
- schwindel- und höhenangstfrei
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau Stufe B1)
- Prüfungsantritt nur nach erfolgter Zahlung des Kurses möglich
Informationen zum Trainer