Voraussetzungen für Bildungskarenz oder -teilzeit Voraussetzungen für Bildungskarenz oder -teilzeit

Voraussetzungen für Bildungskarenz oder -teilzeit

Voraussetzungen, damit Ihre Mitarbeiter eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen können:

 
  • Vereinbarung über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit mit Arbeitnehmer.·        
  • Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld seitens des Arbeitnehmers.
  • Bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten ununterbrochener Dauer mit Arbeitnehmer vor Beginn der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit. Für Saisonkräfte oder eine Bildungskarenz in Anschluss an eine Elternkarenz bestehen Sonderregelungen.
  • Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung mit beruflichem Bezug – z.B. fachliche Schulungen oder Fremdsprachen.
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden bei Bildungskarenz bzw. 10 Wochenstunden bei Bildungsteilzeit. Nachgewiesene Lern- und Übungszeiten werden auf das geforderte Stundenausmaß angerechnet. Sonderregelungen bestehen bei Vorhandensein betreuungspflichtiger Kinder unter 7 Jahren.