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Bäderpersonal nach ÖNORM S1150 (2021)

Ausbildung zum qualifizierten Bäderpersonal nach ÖNORM S 1150 (2021) - gut ausgebildetes Personal kann Leben retten

ZEIT 93 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in

gestaffelt je Ausbildungsvariante
Kursnummer: 76501014

gestaffelt je Ausbildungsvariante
1.320,00 EUR Kursnummer: 76501014
ZEIT 93 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in

gestaffelt je Ausbildungsvariante
Kursnummer: 76501024

gestaffelt je Ausbildungsvariante
1.320,00 EUR Kursnummer: 76501024
ZEIT 93 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in

gestaffelt je Ausbildungsvariante
Kursnummer: 76501013
Durchführungsgarantie
gestaffelt je Ausbildungsvariante
1.250,00 EUR Kursnummer: 76501013
ZEIT 93 Lehreinheiten
Stundenplan
Tageskurs
LERNMETHODE Trainer:in

gestaffelt je Ausbildungsvariante
Kursnummer: 76501023
Durchführungsgarantie
gestaffelt je Ausbildungsvariante
1.250,00 EUR Kursnummer: 76501023

Bäderpersonal nach ÖNORM S1150 (2021)

Beschreibung

Bademeister:in
Personen, die für die Betriebsführung und Personalführung bei Badeanlagen mit Beckenbädern und eventuell angeschlossener Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 93 Lehreinheiten (inkl. Helferschein)
Beitrag: € 1.320,--

Badeaufsicht
Personen, welche für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sowie für die Sicherstellung der Ersten-Hilfe-Leistung zuständig sind.
Dauer: 36 Lehreinheiten (inkl. Helferschein)
Beitrag: € 595,--

Badewart für Kleinanlagen
Personen, welche für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Kleinanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Kleinanlage = Anlage mit Becken mit einer Wasseroberfläche von jeweils höchstens 200m²
Dauer: 21 Lehreinheiten
Beitrag: € 295,--

Bädertechniker:in
Personen, welche für den Betrieb der Badewasser-Aufbereitungsanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen zuständig sind.
Der/die Bädertechniker:in steht nicht im direkten Kundenkontakt.
Dauer: 41 Lehreinheiten
Beitrag: € 620,--

Badewart für Großanlagen
Personen, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Großanlage = Anlage mit zumindest einem Becken mit einer Wasseroberfläche von über 200m²
Dauer: 56 Lehreinheiten (inkl. Helferschein)
Beitrag: € 825,--

Badewart für Kleinbadeteiche
Personen, die für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
Dauer: 57 Lehreinheiten (inkl. Helferschein)
Beitrag: € 825,--

Saunawart mit/ohne Kundenbetreuung
Personen, mit oder ohne direktem Kundenkontakt, die für die Betriebsführung einer Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig sind.
a) ohne Kundenbetreuung:
Dauer: 16 Lehreinheiten
Beitrag: € 295,--

b) mit Kundenbetreuung:
Dauer: 24 Lehreinheiten
Beitrag: € 445,--

Auskünfte/Anfragen erbeten an:
E sabine.senekowitsch@wifikaernten.at
T 05 9434 DW 955

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Beachten Sie auch die Möglichkeit, diverse Förderungen in Anspruch zu nehmen und so den Teilnahmebeitrag zu reduzieren. Über die genauen Voraussetzungen informieren Sie die jeweiligen Förderstellen.

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Ziel

Die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal sind vielfältig. Im Bäderhygienegesetz ist gefordert, dass während des Badebetriebs eine Person genannt sein muss, die für die Wahrung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste insbesondere in hygienischer Hinsicht betraut ist und die entsprechenden Kenntnisse aufweisen.

Gemäß ÖNORM EN 15288-2 ist durch den Betreiber im Zuge einer Risikobeurteilung / Risikoanalyse die Anzahl der sowie die erforderlichen Kenntnisse der Bädermitarbeiter:innen festzulegen.
Unter https://www.austrian-standards.at/info-oenormen finden Sie allgemeine Informationen.

Zielgruppe

je nach Ausbildungsvariante (siehe Beschreibung)

Voraussetzungen

ANMELDUNG: schriftlich mittels Anmeldeformular

Die Voraussetzungen sind laut ÖNORM S 1150 geregelt:

Bademeister:in: Nachweis einer 12-monatigen Praxis als Badewart oder Bädertechniker, mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badeaufsicht: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Kleinanlagen: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Bädertechniker:in: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Großanlagen: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Badewart für Kleinbadeteiche: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit
Saunawart mit/ohne Kundenbetreuung: mind. 18 Jahre, 80 % Kursanwesenheit