Förderungen für Privatzahler:innen Förderungen für Privatzahler:innen

Förderungen für Privatzahler:innen

1. Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Land Kärnten

Die Bildungsförderung des Landes Kärnten ist eine Maßnahme zur finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmer:innen, freien Dienstnehmer:innen, Lehrlingen und Wiedereinsteiger:innen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden.

Welche Weiterbildung wird gefördert?

  • Weiterbildung, die eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lässt.
  • Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen ab einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten zu je mindestens 45 Minuten.


Höhe der Förderung?

  • Grundsätzlich werden 25% der Kosten gefördert.
  • Kurse aus den Maßnahmenschwerpunkten mit mindestens 100 Unterrichtseinheiten zu je mindestens 45 Minuten werden mit 50% der Kosten gefördert.
  • Kursmaßnahmen von Lehrlingen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, Wiedereinsteiger:innen nach Elternkarenz, Arbeitnehmer:innen über 50 Jahre, Arbeitnehmer:innen, die länger als 3 Monate von Kurzarbeit betroffen sind und Arbeitnehmer.innen in Bildungskarenz werden bis zu 75% gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren beträgt € 2.500,-.


Nähere Informationen und Förderrichtlinie:
ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Antragsfrist:
Frühestens zu Beginn der Kursmaßnahme, spätestens 4 Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme.
Anträge zur Förderung sind online einzubringen. Den Link dazu finden Sie auf der oben angeführten Webseite.

Rückfragen richten Sie an: abt11.alw@ktn.gv.at
 

2. Förderung durch das AMS

Grundsätzlich fördert das Arbeitsmarktservice Kärnten Aus- und Weiterbildung, um bei arbeitslosen Personen die Vermittlungsaussichten zu verbessern.
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung der Kurskosten ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den AMS-Berater:innen in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle vor Kursbeginn, sowie eine Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Verwertbarkeit der ausgewählten Kursmaßnahmen.

Näheres erfahren Sie auf www.ams.or.at oder in den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Kärnten.
 

3. Bildungsdarlehen

Seit 2005 können Bauspardarlehen auch für Ausbildungszwecke verwendet werden. Bei Vorliegen von Bürgschaften können sogar noch höhere Darlehen beantragt werden. Die Zweckwidmung, ob das Geld für die Veränderung der Wohnsituation, Altersvorsorge oder Aus- und Weiterbildungen verwendet wird, muss erst bei der Aufnahme des Darlehens - und nicht bereits bei Abschluss des Bausparvertrages - festgesetzt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei jeder österreichischen Bausparkasse.
 

4. Förderung für Lehrlinge

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden zu 100% pro Kursteilnahme bei Selbstfinanzierung gefördert, wenn die Lehre bei einem förderbaren Lehrbetrieb und nicht länger als 36 Monate zurückliegt. 

Der Förderantrag (Download des Formulars unter www.lehre-foerdern.at) muss innerhalb von 6 Monaten nach Kursende bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer - Förderungen einlangen.

Anfragen unter:
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
T 05 90904 882
E lehre.foerdern@wkk.or.at
www.lehre-foerdern.at
 

5. Digi-Scheck für Lehrlinge

Zielgruppe:
Lehrlinge, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis bei einem Unternehmen befinden (ausgenommen sind Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen, da hier gesonderte Förderrichtlinien gelten).

Förderhöhe:
100% Förderung für genehmigte Kurse zu jeweils maximal € 500,- pro Kurs.
In Summe sind pro Jahr bis zu drei förderbare Kurse pro Lehrling
á jeweils € 500,- (= € 1.500,-) möglich.

Förderbare Kursinhalte:
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen für tätigkeitsbezogene Kompetenzen in den Kalenderjahren 2023 und 2024 in den Themenfeldern:

  • Digitalisierung
  • Klimaschutz
  • Nachhaltigkeit
  • Energie- und Ressourcenmanagement
  • Berufsbezogene Fremdsprachen

Tipp: Es wird empfohlen, sich vorab bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bzgl. Förderwürdigkeit des angestrebten Kurses zu informieren.

Einreichung der Förderung:
Der Förderantrag muss vom Lehrling selbst gestellt werden. Eine Zahlungsbestätigung des Kurses muss vorliegen. Die Finanzierung des Kurses kann entweder vom Lehrling, dessen Angehörigen, aber z.B. auch vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Die Refundierung der Kurskosten erfolgt auf das Konto des jeweiligen Einzahlers.

Eine Einreichung des Förderantrags ist bis max. 6 Monate nach Kursabschluss möglich.

Voraussetzung für die Förderwürdigkeit:

  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Schulungen, die bis zum 31.12.2024 stattfinden
  • Schulungen, die in der Datenbank der Lehrlingsstelle als förderwürdig gelistet sind
  • Beantragung über die Lehrlingsstelle: Das vom Lehrling selbst unterzeichnete Antragsformular und Nachweis der Zahlungsbestätigung
  • Mindestanwesenheit von 75% bei Kursen
  • 100% Refundierung der Kurskosten von max. € 500,- pro Kurs auf das Konto des jeweiligen Einzahlers.


Förderantrag stellen:
wko.at/service/bildung-lehre/ktn-digi-scheck.pdf

Anfragen unter:
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
T 05 90904 882
 

6. Förderungen für Zeitarbeitskräfte

Für Zeitarbeitskräfte in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, die sich weiterentwickeln wollen, übernimmt der SWF (Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreich) die Ausbildungskosten zur Gänze. Die Übernahme der Ausbildungs- bzw. Prüfungskosten muss beim SWF vor Aufnahme der Ausbildungsmaßnahme beantragt und dem WIFI Kärnten unbedingt mitgeteilt werden.

Nähere Auskünfte und Anträge unter:
www.swf-akue.at
Informationen unter T 0 1 890 9084
oder E office@swf-akue.at
 

7. Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrkostenzuschuss kann von berufstätigen Abendschüler:innen beantragt werden.

Informationen und Antragstellung unter:
Arbeiterkammer in Klagenfurt bzw. in den Bezirksstellen
anf@akktn.at 
T 050 477 4000
 

8. Steuerliche Absetzbarkeit

Unselbstständige Erwerbstätige können ihre Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten (d.h. die Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen und beim zuständigen Finanzamt beantragen.

 

Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Durch diese Förderinformation entsteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die angeführten Förderungen. Stand: März 2024