Förderungen für Unternehmen Förderungen für Unternehmen

Förderungen für Unternehmen

1. Just Transition Fund

Was wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, die (innovative) Maßnahmen zur CO2-Einsparung setzen, Unternehmen die auf alternative Technologien umsteigen, sowie Weiterbildungen und Umschulungen von Arbeitskräften in diesem Bereich.

Detaillierte Informationen zur JTF-Förderung finden Sie unter www.ktn.gv.at/jtf
Welche Kurse des WIFI Kärnten förderbar sind, finden Sie unter www.wifikaernten.at/jtf


Wer wird gefördert?

  • Mitarbeiter:innen, deren Hauptwohnsitz oder deren bestehender Arbeitsplatz sich in den Bezirken WO, VK, SV, FE, VL befindet. Die Antragstellung hat ausschließlich durch die Unternehmen zu erfolgen.
  • Personen, die sich in arbeitsmarktpolitischen Programmen befinden und deren Hauptwohnsitz sich in WO, VK, SV, FE, VL befindet. Der Antrag muss von der jeweiligen NPO-Trägerorganisation gestellt werden.
 

Förderhöhe: 
50% der Kurskosten bei Schulungen bis zu max. 500 Lehreinheiten pro Maßnahme und pro Mitarbeiter:in

Schulungsanbieter:
Das WIFI Kärnten ist Ö-Cert-Qualitätsanbieter und für den JTF in Kärnten akkreditierter Schulungsanbieter.
Unsere Schulungsangebote werden während der Förderperiode, in Abstimmung mit dem Land Kärnten, laufend erweitert.

Antragstellung: 
Amt der Kärntner Landesregierung.
Online-Antragstellung ausschließlich über die Homepage des Landes Kärnten unter: www.ktn.gv.at/jtf

Förderlaufzeit: 
Jänner 2024 bis Dezember 2027
Änderungen vorbehalten

 

2.Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB)

Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte werden Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeiter:innen unterstützt. Ob der Förderantrag beim Land Kärnten oder beim AMS eingereicht werden muss, richtet sich im wesentlichen nach dem Alter und der Qualifikation der Mitarbeiter:innen.
 

2.1 Qualifizierungsförderung Land Kärnten

Die Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten gilt für Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen in Kärnten, die eine Höherqualifizierung zum Ziel haben, deren Kosten vom Unternehmen zur Gänze getragen werden und folgende Bereiche betreffen:
  • Technologieentwicklung /Innovation (produzierendes Handwerk/Gewerbe/Industrie)
  • Digitalisierung (der Schwerpunkt des Kurses muss in der Höherqualifizierung im Bereich Digitalisierung liegen)
  • Industrie 4.0 (überbetriebliche Vernetzung verbunden mit automatisierten Prozessen)
  • Robotik
  • Verkehr/Logistik (Güterverkehr, technologischer Wandel, CO2-Reduktion)
  • Webentwicklungen/E-Business (Vertrieb, Verkauf, Marketing)

Zielgruppen:
  • Frauen bis zum 45. Lebensjahr (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme) mit zumindest abgeschlossener Reifeprüfung/Matura
  • Männer bis zum 45. Lebensjahr (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme) mit zumindest abgeschlossener Lehrabschlussprüfung oder BMS

Mindestdauer der Ausbildung: 16 Lehreinheiten

Förderhöhe: 50% der förderfähigen anerkannten Kurskosten, maximal jedoch € 2.500,-- je geförderter Person und maximal € 25.000,-- je geförderten Unternehmen pro Antrag und Kalenderjahr

Antragstellung vor Beginn der Schulungsmaßnahme.
 
Auskünfte und Anträge: 
Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 11
abt11.alw@ktn.gv.at

 

2.2 Qualifizierungsförderung AMS

Durch das AMS werden Weiterbildungen von geringer qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel gefördert, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern.

Zielgruppen:
  • Frauen und Männer in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis mit höchstens Pflichtschulabschluss unabhängig ihres Alters
  • Frauen und Männer in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis ab 45 Jahren
  • Frauen in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis unter 45 Jahren mit Lehrabschluss bzw. berufsbildender mittlerer Schule

Mindestdauer der Ausbildung: 16 Kursstunden

Förderhöhe: 50 % der Kurskosten (sofern die Ausbildung zu einem vom AMS vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt)

Personalkosten sind für Ausbildungen ab der 25. Kursstunde, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit höchstens Pflichtschulabschluss, ab der 1. Kursstunde förderbar.

Antragsstellung spätestens 1 Woche vor Kursbeginn.

Auskünfte und Anträge: Zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice

 

3. Förderung von Unternehmer:innen – Qualifizierungs.IMPULS

Unternehmer:innen selbst haben die Möglichkeit die Kosten ihrer eigenen Weiterbildungen einzureichen. Die förderbaren Kosten für die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme(n) müssen in Summe mindestens EUR 1.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 16.000,- (netto) (abhängig vom gewählten Projektzeitraum) anerkannt werden. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt dabei bis max. 50 % der Kurskosten.

Voraussetzung: Das Unternehmen darf nicht mehr als 49 Mitarbeiter:innen beschäftigen

Antragstellung erfolgt online vor Kursbeginn, sowie vor Rechnungs- und Zahlungsdatum.

Auskünfte und Anträge:
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)
Qualifizierungs.IMPULS
T 0463 55800

 

4. Weiterbildung für Lehrlinge

Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 % der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.

Weiters können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung im Ausmaß von 75 % der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 500,- pro Lehrling gefördert werden.

Gefördert werden auch Nachhilfekurse und Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100 % der Kurskosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,- pro Lehrling.

Antragsstellung spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme.

Auskünfte und Anträge:
Lehrlingsstelle - Förderungen
www.lehre-foerdern.at
T 05 90904 882

 

5. Digi-Scheck für Lehrlinge

Zielgruppe:
Lehrlinge, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis bei einem Unternehmen befinden (ausgenommen sind Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen, da hier gesonderte Förderrichtlinien gelten).

Förderhöhe:
100 % Förderung für genehmigte Kurse zu jeweils maximal € 500,- pro Kurs.
In Summe sind pro Jahr bis zu drei förderbare Kurse pro Lehrling
á jeweils € 500,- (= € 1.500,-) möglich.

Förderbare Kursinhalte:
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen für tätigkeitsbezogene Kompetenzen in den Kalenderjahren 2023 und 2024 in den Themenfeldern:
  • Digitalisierung
  • Klimaschutz
  • Nachhaltigkeit
  • Energie- und Ressourcenmanagement
  • Berufsbezogene Fremdsprachen
Tipp: Es wird empfohlen, sich vorab bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bzgl. Förderwürdigkeit des angestrebten Kurses zu informieren.

Einreichung der Förderung:
Der Förderantrag muss vom Lehrling selbst gestellt werden. Eine Zahlungsbestätigung des Kurses muss vorliegen. Die Finanzierung des Kurses kann entweder vom Lehrling, dessen Angehörigen, aber z.B. auch vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Die Refundierung der Kurskosten erfolgt auf das Konto des jeweiligen Einzahlers.

Eine Einreichung des Förderantrags ist bis max. 6 Monate nach Kursabschluss möglich.
 
Voraussetzung für die Förderwürdigkeit:
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Schulungen, die bis zum 31.12.2024 stattfinden
  • Schulungen, die in der Datenbank der Lehrlingsstelle als förderwürdig gelistet sind
  • Beantragung über die Lehrlingsstelle: Das vom Lehrling selbst unterzeichnete Antragsformular und Nachweis der Zahlungsbestätigung
  • Mindestanwesenheit von 75% bei Kursen

Förderantrag stellen:
Förderantrag Digi-Scheck für Lehrlinge

Anfragen unter:
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
T 05 90904 882
oder
WIFI Kärnten GmbH
Kundencenter: Mag. René Pogrielz
T 05 9434 901
Firmenkunden: Dr. Elisabeth Rosenzopf
T 05 9434 914

 

6. Weiterbildung für Lehrlingsausbilder

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75 % der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 2.000,- pro Kalenderjahr je Ausbilder, wenn der Ausbilderbetrieb die Kosten trägt.

Antragsstellung spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme.

Auskünfte und Anträge:
Lehrlingsstelle - Förderungen
www.lehre-foerdern.at
T 05 90904 882

 

7. SVS-Sicherheitshunderter

Was wird gefördert:
Mit dem Sicherheitshunderter werden Selbständige bei der Gestaltung von sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen unterstützt.

Wer wird gefördert:
Alle Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftliche Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind, wenn sie an Kursen oder Praxistrainings, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen, teilnehmen.

Förderhöhe:
€ 100,- Maximalförderung pro Jahr.

Beantragung:
Der Antrag kann sofort nach Teilnahme an einem entsprechenden Kurs oder Seminar mit der bezahlten Rechnung und Zahlunsbestätigung online beantragt werden.

Auskünfte und Antrag:
SVS-Sicherheitshunderter

 

8. Förderung für Weiterbildung von Zeitarbeiter:innen

Die Kosten diverser Weiterbildungsmaßnahmen und mögliche Prüfungskosten von Zeitarbeiter:innen gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser sowie 154% der Bruttolohnkosten für Ausbildungszeiten, die innerhalb der Arbeitszeit stattfinden (Bedingung: Behaltefrist von 1 Monat nach Ausbildungsende) werden nach Maßgabe der Mittel gefördert.

Die Bildungsmaßnahmen sollen eine kontinuierliche Beschäftigung der Arbeitnehmer:innen ermöglichen und überbetrieblich verwertbar sein.

Auskünfte:
Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreich (SWF)
www.swf-akue.at
office@swf-akue.at
T 01 890 90 84 0

 

9. Bildungsschecks für Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten

Das WIFI Kärnten bietet allen Mitgliedern der Wirtschaftskammer Kärnten bei der Buchung eines Firmen-Intern-Trainings einen Bildungsscheck in Höhe von € 200,-. Dieser kann im Kursjahr 2023/24 von 01.08.2023 bis 31.07.2024 eingelöst werden.

Die Wirtschaftskammer Kärnten bietet außerdem allen Mitgliedern einen € 50,- Weiterbildungsscheck für einen WIFI-Kurs Ihrer Wahl für die ganz persönliche Aus- und Weiterbildung. (Gültig bis 31.07.2024)



Übersicht zu Bildungsförderungen im Internet:
www.berufsinfo.at
www.kursfoerderung.at
 
Frauenförderung:
www.frauen.ktn.gv.at


Bitte beachten Sie: 
Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Durch diese Förderinformation entsteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die angeführten Förderungen.

Stand: Feber 2024