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Förderungen für Unternehmen
1. Bildungsschecks für Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten
Die Wirtschaftskammer Kärnten bietet allen Mitgliedern einen Weiterbildungsscheck in Höhe von € 50.- für einen WIFI-Kurs Ihrer Wahl für die ganz persönliche Aus- und Weiterbildung (Gültig bis 31.07.2026).
Das WIFI Kärnten bietet außerdem allen Mitgliedern der Wirtschaftskammer Kärnten bei der Buchung eines Firmen-Intern-Trainings einen Bildungsscheck in Höhe von € 200,-. Dieser kann im Kursjahr 2025/26 vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 eingelöst werden.
2. NEU: Skills Schecks 2026
Was wird gefördert:
Gefördert werden die Kosten für externe berufliche Weiterbildungen, die zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung, Daten und Automatisierung aufweisen.
Wer wird gefördert:
Unternehmen mit Niederlassung in Österreich.
Skills Schecks können auch für Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen beantragt werden.
Förderhöhe:
Die Förderquote beträgt max. 50% der externen förderbaren Weiterbildungskosten, wobei der Förderbetrag auf € 5.000,- pro Scheck begrenzt ist. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von max. 5 Personen (max. ein Scheck pro Person) gefördert werden.
Antragstellung:
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung und vor Ausstellung der Rechnung elektronisch via eCall eingereicht werden.
Förderlaufzeit:
02.03.2026 bis 15.12.2026
bzw. bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Infos und Kontakt:
Skills Schecks 2026
3. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Durch das AMS werden Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel gefördert, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern.Zielgruppen:
- Frauen und Männer ohne Altersbegrenzung, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben
- Frauen unter 50 Jahren mit höchstens Lehrabschluss oder Abschluss einer AHS
- Frauen und Männer in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis, die das 50. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben
Mindestdauer der Ausbildung: 16 Stunden
Förderhöhe:
50% der Kurskosten, sofern die Ausbildung zu einem vom AMS vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt.
50% der Personalkosten bei Arbeitskräften mit höchstens Pflichtschulabschluss, für Vor-Ort-Präsenz- und Live-Online-Kursstunden während der bezahlten Arbeitszeit.
Antragsstellung:
spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung per eAMS-Konto
Auskünfte und Anträge: Zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice
4. Weiterbildung für Lehrlinge
Gefördert werden Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75% der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb.Wenn vom Unternehmen bezahlt, können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung im Ausmaß von 75% der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 500,- pro Lehrling gefördert werden.
Gefördert werden auch Nachhilfekurse und Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100% der Kurskosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,- pro Lehrling.
Antragsstellung spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme.
Auskünfte und Anträge:
Lehrlingsstelle - Förderungen
www.lehre-foerdern.at
T 05 90904 882
5. Weiterbildung für Lehrlingsausbilder
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75% der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 2.000,- pro Kalenderjahr je Ausbilder, wenn der Ausbilderbetrieb die Kosten trägt.Antragsstellung spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme.
Auskünfte und Anträge:
Lehrlingsstelle - Förderungen
www.lehre-foerdern.at
T 05 90904 882
6. SVS-Sicherheitshunderter
Was wird gefördert:Mit dem Sicherheitshunderter werden Selbständige bei der Gestaltung von sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen unterstützt.
Wer wird gefördert:
Alle Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftliche Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind, wenn sie an Kursen oder Praxistrainings, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen, teilnehmen.
Förderhöhe:
€ 100,- Maximalförderung pro Jahr.
Beantragung:
Der Antrag kann sofort nach Teilnahme an einem entsprechenden Kurs oder Seminar mit der bezahlten Rechnung und Zahlunsbestätigung online beantragt werden.
Auskünfte und Antrag:
SVS-Sicherheitshunderter
7. Förderung für Weiterbildung von Zeitarbeiter:innen
Die Kosten diverser Weiterbildungsmaßnahmen und mögliche Prüfungskosten von Zeitarbeiter:innen gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser sowie 154% der Bruttolohnkosten für Ausbildungszeiten, die innerhalb der Arbeitszeit stattfinden (Bedingung: Behaltefrist von 1 Monat nach Ausbildungsende) werden nach Maßgabe der Mittel gefördert.Die Bildungsmaßnahmen sollen eine kontinuierliche Beschäftigung der Arbeitnehmer:innen ermöglichen und überbetrieblich verwertbar sein.
Auskünfte:
Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreich (SWF)
www.swf-akue.at
E office@swf-akue.at
T 01 890 90 84 0
Übersicht zu Bildungsförderungen im Internet:
www.berufsinfo.at
www.kursfoerderung.at
Frauenförderung:
www.frauen.ktn.gv.at
Bitte beachten Sie:
Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Durch diese Förderinformation entsteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die angeführten Förderungen.
Stand: März 2026