Förderungen für Unternehmen

Förderungen für Unternehmen


Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
 

Für Betriebe, die beabsichtigen, in die Weiter- und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen zu investieren sind bis zu 75%  der Aus. bzw. Weiterbildungskosten förderbar.

Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht! Die Entscheidung über die Beihilfengewährung trifft der Fördergeber nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien und der budgetären Dotierung.

ACHTUNG: Rechtzeitige Antragstellung ausnahmslos vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Antragsformulare (Begehren) und weitere Informationen siehe Förderrichtlinien.

Durch das AMS

Überbetriebliche verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ESF Ziel 2 - siehe Qualifizierungsförderung

Durch das Land Kärnten

Leitende Angestellte und Fachkräfte können im Zuge des ESF-Ziel 2 durch das Land Kärnten gefördert werden - siehe Qualifizierungsförderung


Steuerliche Vorteile

Betriebsausgaben / Werbungskosten
Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten bzw. einer damit verwandten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit können vom Unternehmen als Betriebs-ausgabe bzw. von Privatpersonen als Werbungskosten beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden.
Teilnahmegebühren, die vom Unternehmen bezahlt werden, können von Privatpersonen selbstverständlich nicht abgesetzt werden.

weitere Informationen unter www.wko.at/steuern oder www.bmf.gv.at/steuern


Kleinstgewerbeförderung

Der KWF fördert bei Betrieben bis 9 Mitarbeiter/innen die  Weiterbildung der Unternehmerin / des Unternehmers  mit 50% bis max. €  2.000,- als nicht rückzahlbarem Zuschuss

Kleinstgewerbeförderung

Auskünfte in der WKO Kärnten:

Tel. 0043 - (0)590904 - 741 Mag. Alfred Puff
Tel. 0043 - (0)590904 - 745 Christina Tscharre 

oder direkt beim KWF:

Tel. 0043 - (0)463 55800

ServiceGutscheine der Wirtschaftskammer Kärnten

Die Wirtschaftskammer Kärnten bietet allen Mitgliedern Weiterbildungsschecks für Aus- und Weiterbildung im WIFI Kärnten an.

Bildungskarenz plus (Variante Kärnten)

Eine Alternative zur Freisetzung  bewährten Personals. Für Unternehmen gibt es ab 01.01.2009 diese neue Möglichkeit der Förderung -
siehe Bildungskarenz plus

Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld

Sie sind beschäftigt und möchten mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren?

Information und Richtlinien

Kurzarbeit

Eine Möglichkeit Beschäftigungen bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern. Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung.

 

Förderung von Lehrlingen

Bei Lehrlingen können gemäß dem Berufsausbildungsgesetz zwischenbetriebliche, das Berufsbild ergänzende bzw. über das Berufsbild hinaus- gehende Zusatzausbildungen gefördert werden.

 

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