Förderungen für Unternehmen
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Für Betriebe, die beabsichtigen, in die Weiter- und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen zu investieren sind bis zu 75% der Aus. bzw. Weiterbildungskosten förderbar.
Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht! Die Entscheidung über die Beihilfengewährung trifft der Fördergeber nach Maßgabe der bestehenden Förderrichtlinien und der budgetären Dotierung.
ACHTUNG: Rechtzeitige Antragstellung ausnahmslos vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Antragsformulare (Begehren) und weitere Informationen siehe Förderrichtlinien.
Durch das AMS
Überbetriebliche verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds ESF Ziel 2 - siehe Qualifizierungsförderung
Durch das Land Kärnten
Leitende Angestellte und Fachkräfte können im Zuge des ESF-Ziel 2 durch das Land Kärnten gefördert werden - siehe Qualifizierungsförderung
Steuerliche Vorteile
Betriebsausgaben / Werbungskosten
Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten bzw. einer damit verwandten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit können vom Unternehmen als Betriebs-ausgabe bzw. von Privatpersonen als Werbungskosten beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden.
Teilnahmegebühren, die vom Unternehmen bezahlt werden, können von Privatpersonen selbstverständlich nicht abgesetzt werden.
weitere Informationen unter www.wko.at/steuern oder www.bmf.gv.at/steuern
Kleinstgewerbeförderung
Der KWF fördert bei Betrieben bis 9 Mitarbeiter/innen die Weiterbildung der Unternehmerin / des Unternehmers mit 50% bis max. € 2.000,- als nicht rückzahlbarem Zuschuss
Kleinstgewerbeförderung
Auskünfte in der WKO Kärnten:
Tel. 0043 - (0)590904 - 741 Mag. Alfred Puff
Tel. 0043 - (0)590904 - 745 Christina Tscharre
oder direkt beim KWF:
Tel. 0043 - (0)463 55800
ServiceGutscheine der Wirtschaftskammer Kärnten
Die Wirtschaftskammer Kärnten bietet allen Mitgliedern Weiterbildungsschecks für Aus- und Weiterbildung im WIFI Kärnten an.
Bildungskarenz plus (Variante Kärnten)
Eine Alternative zur Freisetzung bewährten Personals. Für Unternehmen gibt es ab 01.01.2009 diese neue Möglichkeit der Förderung -
siehe Bildungskarenz plus
Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld
Sie sind beschäftigt und möchten mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren?
Information und Richtlinien
Kurzarbeit
Eine Möglichkeit Beschäftigungen bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern. Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung.
Förderung von Lehrlingen
Bei Lehrlingen können gemäß dem Berufsausbildungsgesetz zwischenbetriebliche, das Berufsbild ergänzende bzw. über das Berufsbild hinaus- gehende Zusatzausbildungen gefördert werden.
2010 © WIFI Kärnten