digitale Signatur

digitale Signatur - verstehen und einsetzen Was bringt die digitale Signatur (Bürgerkarte)

Die digitale Signatur ist

  • Ihr elektronischer Ausweis im Internet
  • bei anderen elektronischen Transaktionen
  • Garant für Ihre
    • Sicherheit
    • Rechtsverbindlichkeit
  • Ist der eigenhändigen Unterschrift lt. Gesetz (SigV) gleichgestellt
  • Kostenreduktion durch verkürzte Prozesse

auf Basis des Signaturgesetzes

Die Hauptfunktionen der Bürgerkarte sind:

Die eindeutige Identifikation der Bürgerinnen und Bürger durch eine auf der Bürgerkarte gespeicherte Personenbindung. Die Personenbindung ist das datenschutzkonforme elektronische Gegenstück zu den in konventionellen Verfahren angewendeten Nummern (Sozialversicherungs-, Steuer-, Matrikel-, UID-Nummer etc.).

Die hochwertige Authentifikation durch die sichere elektronische Signatur. Diese erfüllt die Schriftform und ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Damit können etwa Anträge, Rechnungen, Verträge usw. elektronisch unterschrieben werden. Die rechtliche Wirksamkeit elektronischer Signaturen ist in Österreich bereits durch das Signaturgesetz geregelt.

Ab Februar 2005 werden alle neuen Bankomatkarten bürgerkartentauglich sein. Fest steht bereits auch, dass in Zukunft der Personalausweis und die Studentenkarte bürgerkartentauglich sein werden.

Unabhängigkeit von Ort und Zeit: Durch den Einsatz der digitalen Signatur  wird es möglich, rund um die Uhr, 7 Tage die Woche von jedem Ort mit Internetzugang mit den Behörden in Kontakt zu treten. Amtsstunden und -wege und vor allem der damit verbundene Zeitverlust sollten dann weitgehend der Vergangenheit angehören.

Kürzere Verfahrensdauer: Sie dürfen auch die schnellere Bearbeitung von behördlichen Verfahren erwarten - die notwendigen Daten liegen bereits elektronisch vor und müssen nicht erst aus Papierformularen übertragen werden.

One-Stop-Government: Von einer einzigen virtuellen Anlaufstelle (http://www.help.gv.at) können Sie zu den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung herangeführt werden. Unterteilt nach jeweiligen Lebens- und Arbeitssituationen werden „intelligente" Formulare zur Verfügung gestellt, die im weiteren Verlauf dann automationsunterstützt an die zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung verteilt werden. Sie müssen nicht mehr über die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der betroffenen Behörde Bescheid wissen.

Ziele:

  1. Richtiges Einrichten des Computers
  2. Auswahl und Installation der Hardware
  3. Auswahl und Installation der Signatursoftware
  4. Umgang mit der Signatursoftware
  5. Ver- u. Entschlüsseln von Daten
  6. Abgeben von Einfachen und Qualifizierten Signaturen
  7. Anwendung der E-Dienste im Internet
  1. Bankgeschäfte (e_banking)
  2. Rechnungslegung (e_billing)
  3. Ausschreibungen (e_procurement)
  4. Geschäftsverkehr (e_contracting)
  5. Zugang (Single Sign-On)
  6. Nachrichtenaustausch verschlüsselt (encoding)
  7. Anmelden und Bedienen von Internetportalen mit Zertifikatszugang.

Zielgruppe:

All die mit der Digitalen Signatur arbeiten wollen.

Voraussetzungen:

EDV Grundkenntnisse, sowie Kenntnisse im Outlook / Outlook Express und Webbrowser.

Methode:

Workshop und Installation (Hardware, Software) und Üben  der Signaturanwendungen (Internet, eMail, verschlüsseln und signieren). Jeder Teilnehmer verfügt über einen eigenen PC-Arbeitsplatz.

Ein Training mit Ihrer Firma (FIT) kann jederzeit organisiert werden!

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