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Hinweise auf Berechtigungen

 

I. Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Mit diesem Zeugnis sind Berechtigungen verbunden, die in der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung, sowie in den zur Gewerbeordnung erlassenen Verordnungen und Erlässen geregelt sind.

II. Berechtigungen in der Europäischen Union

Die mit diesem Zeugnis abgeschlossene Ausbildung ist ein reglementierter Ausbildungsgang gemäß Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU. Das Ausbildungsniveau entspricht Artikel 11 Buchstabe c der Richtlinie.

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